Fiedler fordert mehr Kontrolle durch RH

Ehemaliger Rechnungshofpräsident Franz Fiedler
Nach Meldung der Wahlkampfkosten ist eine Debatte um bessere Kontrollrechte entbrannt.

Nach dem Team Stronach hat am Montag auch die ÖVP eine deutliche Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze eingestanden. Die SPÖ wollte das Sieben-Mio-Euro-Limit bei der Nationalratswahl 2013 dagegen nur knapp über- und die FPÖ knapp unterschritten haben. Nun ist der Rechnungshof am Zug, der die Angaben der Parteien aber nicht inhaltlich prüfen kann.

Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler fordert nun, dass der Rechnungshof Wahlkampfausgaben der Parteien leichter kontrollieren können muss. Das sagte Fiedler im Ö1-Morgenjournal.

Als erster Schritt sei logisch, dass die Parteien ihre Wahlkampfausgaben offenlegen, so Fiedler. "Es müsste aber ein konsequenter zweiter Schritt folgen, dass der Rechnungshof diese Abgaben in der Weise überprüfen darf, dass er in die Kassen der Parteien Einblick nimmt und sämtliche Unterlagen einsieht." Es sei ein "schwerer Mangel", dass das nicht nach geltendem Parteiengesetz nicht gehe.

Moser auch für Nachbesserungen

Auch der derzeitige Rechnungshofpräsident Josef Moser plädiert für Nachbesserungen beim Parteiengesetz. Die von den Parteien gemeldeten Wahlkampfkosten sind aus seiner Sicht weder ausreichend transparent noch vergleichbar. Außerdem kritisierte Moser am Dienstag im Gespräch mit der APA neuerlich die fehlende Kontrollmöglichkeit des Rechnungshofs bei den Parteifinanzen - und zwar nicht nur bei den Wahlkampfkosten.

"Ich hätte nichts dagegen, dass der Rechnungshof das prüfen kann", sagte ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner vor der Regierungssitzung. Dies wäre auch "fairer vom Wettbewerb her". Denn derzeit stünden gerade jene Parteien, die alles korrekt ausweisen, schlecht da. Mitterlehner glaubt nämlich, dass andere Parteien über Klubs oder Vorfeldorganisationen agiert hätten. Dies sei für jeden "nachvollziehbar", sagte er, ohne die SPÖ konkret zu nennen.

Die Grünen halten die von der SPÖ genannten 7,3 Mio. Euro jedenfalls für "völlig unglaubwürdig"., wie der Abgeordnete Dieter Brosz meinte. "Ohne konkrete Rechnungshofprüfung kann man sich den Rechnungshof als 'Plausibilitätsinstanz' sparen", fügte Gabriele Moser, Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, per Aussendung hinzu.

Mitterlehner für Controlling

ÖVP-Chef Mitterlehner geht aber davon aus, dass der Rechnungshof ohnehin eine "Plausibilitätsdarstellung" der Parteiausgaben vornehmen werde. Daher wolle er grundsätzlich einmal die Prüfung der Rechenschaftsberichte durch den RH abwarten. Für die nächsten Wahlkämpfe werde man das System jedenfalls neu aufstellen, versprach Mitterlehner. Es brauche umfassendes Controlling.

Die ÖVP hatte den jüngsten Angaben zufolge bei der NR-Wahl 2013 die Wahlkampfkosten-Obergrenze von sieben Millionen Euro deutlich überschritten, die SPÖ war nur ganz knapp darüber gekommen. "Ich habe nicht den Eindruck, dass andere Partner und Konkurrenten weniger geschaltet haben", erklärte Mitterlehner im Rückblick auf die allgegenwärtigen Materialschlachten im Sommer/Herbst 2013. Er sieht deswegen eine grundsätzliche "Systemfrage", nämlich: "Wie ist das abgewickelt worden." Daher gehe es ihm nun auch nicht primär um eine "Einschau" durch den Rechnungshof in die Partei-Bücher, sondern um die Frage, welche Aktivitäten wie darzustellen seien.

SPÖ dagegen

Einhellig gegen eine direkte Prüfung durch den Rechnungshof sprachen sich vor dem Ministerrat SPÖ-Regierungsmitglieder aus. Infrastrukturminister Alois Stöger sah keinen Unterschied darin, ob ein Wirtschaftsprüfer oder der RH direkt Einblick in die Wahlkampfkostenabrechnungen der Parteien nimmt.

Ähnlich sah das Sozialminister Rudolf Hundstorfer, er zog die davon erhoffte Qualitätsverbesserung in Zweifel. Nicht erfreut zeigte er sich auch zu den Bedenken Fiedlers an den von der SPÖ deklarierten Zahlen. "Ich weiß nicht, wo der Herr Fiedler immer seine Weisheiten herhat", meinte er.

Sollten die Angaben der SPÖ bestätigt werden, dann hätte die Kanzlerpartei im Vorjahr den effizientesten Wahlkampf aller sechs Parlamentsparteien geführt. Mit 5,8 Euro pro Wählerstimme liegt die SPÖ an letzter Stelle im Ausgabenranking (siehe Grafik). Das Team Stronach musste dagegen fast das Zehnfache investieren und hat Ausgaben von 50,2 Euro pro Wählerstimme gemeldet.

Insgesamt haben die sechs Parlamentsparteien nach eigenen Angaben 46,8 Mio. Euro in den Nationalratswahlkampf 2013 investiert. Zu beachten ist allerdings, dass die gesamten Kampagnenkosten im Wahljahr höher waren. Und zwar schon alleine deshalb, weil für die Abrechnung nur die zwischen dem "Stichtag" der Wahl (dem 9. Juli) und dem Wahltag (dem 29. September) angefallenen Kosten zählen. Bereits zuvor abgewickelte Kampagnen bleiben also unberücksichtigt.

Dennoch machten die Ausgaben der sechs Parlamentsparteien auch so durchschnittlich 10,6 Euro pro Wählerstimme aus. Wobei besonders das von Parteigründer Frank Stronach finanzierte Team Stronach tief in die Tasche griff. Angesichts des schlechter als erwarteten Abschneidens bedeuten die Wahlkampfkosten von 13,5 Mio. Euro einen Durchschnitt von 50,2 Euro pro Wählerstimme.

Dahinter folgen die NEOS mit 10,7 Euro pro Stimme, vor der ÖVP (9,9 Euro) und den Grünen (9,3 Euro). Die FPÖ kommt nach eigenen Angaben auf 7,1 Euro und die SPÖ auf 5,8 Euro pro Stimme.

Allerdings ist derzeit noch unklar, ob die Parteien ihre Wahlkampfkosten wirklich nach dem selben Muster gemeldet haben. Zwar gibt das Gesetz dafür einen Rahmen vor: gemeldet werden müssen demnach insbesondere zwölf Ausgabenkategorien wie Plakate, Folder, Postwurfsendungen, Werbespots, zusätzliche Personalkosten. Es ist allerdings der erste Anwendungsfall des 2012 erlassenen neuen Gesetzes und der Rechnungshof hat die Meldungen der Parteien noch nicht überprüft. Team Stronach und Grüne bezweifeln außerdem, dass die SPÖ ihre Kosten korrekt abgerechnet hat.

Unklar ist allerdings auch, ob der Rechnungshof wirklich abschließende Klarheit schaffen kann. Eine Kontrolle der Parteifinanzen durch die Prüfer ist nämlich nicht vorgesehen. Sie können bei offenen Fragen lediglich in den Parteien rückfragen und im Zweifelsfall weitere Wirtschaftsprüfer mit der Einschau beauftragen. Eventuelle Streitfragen müssten dann vom Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt geklärt werden, der auch die Sanktionen gegen jene Parteien verhängt, die die Wahlkampfkosten-Grenze von sieben Mio. Euro überschritten haben.

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