Wahlbehörde wehrt sich gegen Anfechtung der BP-Stichwahl

Die Wahlbehörde spricht sich in einem Schreiben an den VfGH gegen eine Wahlwiederholung aus.

Die Bundeswahlbehörde hat sich am Donnerstag gegen eine Wiederholung der Bundepräsidentenstichwahl ausgesprochen. Das berichtet die Zeitung Die Presse.

Ein entsprechendes, 14 Seiten starkes Schriftstück wurde vom Innenministerium dem VfGH, der mit der Wahlanfechtung durch die FPÖ befasst ist, übermitelt.

Dabei erklärt die Bundeswahlbehörde, dass es keinerlei Manipulation gegeben hat und auch, dass eine Vorsortierung der Briefwahlkuverts nicht rechtswidrig sei. Dass allerdings nicht befugte Personen Wahlkarten ausgezählt haben, wird im Schreiben an den VfGH nicht thematisiert, schreibt die "Presse".

Die Wahlbehörde rechtfertigt sich gegen die Anschuldigungen den FPÖ so: „In einzelnen Passagen (. . .) bleibt der Anfrechtungswerber eine hinreichende Substantiierung schuldig.“ Der angeführte „eklatante Unterschied“ zwischen den im Wahllokal abgegebenen Stimmen und den Briefwahlstimmen, „sind als reine Mutmaßungen zu betrachten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen einer Wahlanfechtung genügen.“

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