VP freut SP-Unterstützung für Dirty Campaigning-Gesetz

Elisabeth Köstinger
ÖVP-Generalsekretärin weist Vorwürfe zu Slogan-Übernahme zurück.

ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger hat sich am Montag erfreut gezeigt, dass es in der SPÖ Unterstützung für einen von ihrer Partei vorgeschlagenen Straftatbestand für Dirty Campaigning gibt. Dies sei ein positives Signal, denn die Leute hätten die Untergriffe und die Streitereien satt, meinte sie am Rande einer Pressekonferenz.

Der neue Straftatbestand könnte in der neuen Legislaturperiode rasch umgesetzt werden, so Köstinger. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen, es wurden jedoch schon mit dem Justizminister Gespräche geführt, kündigte sie einen praktikablen Vorschlag an. Nach einer Begutachtung und Debatte darüber könne dies dann rasch in Umsetzung gehen. Über die Unterstützung von Hans Peter Doskozil und Hans Niessl (beide SPÖ) zeigte sie sich erfreut.

Zurückgewiesen wurden von der Generalsekretärin Vorwürfe von der Gegenseite, man habe Slogans, die die SPÖ abgetestet habe, übernommen: "Das entspricht in keinster Art und Weise den Tatsachen." Man habe sich intensiv mit der Programmerstellung auseinandergesetzt und die Slogans sind teilweise auch aus den Österreich-Gesprächen entstanden. Die Vorwürfe seien daher "komplett haltlos".

Nicht verantwortlich sieht sie sich für ein Wirtschaftsbund-Mitglied, das die Frau von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) observiert haben soll. Dieser sei ein freier Journalist und stehe in keiner Art in Beziehung mit der ÖVP, es gebe keinen Auftrag an ihn. Ob ihr das persönlich gefällt oder nicht, darum gehe es nicht, verwies sie auf die Meinungsfreiheit, "eines der höchsten Güter".

Brandstetter für Nachschärfung und Vorsicht

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Montag den Vorschlag von Kurz für eine Gesetz gegen Dirty Campaigning präzisiert. Im Ö1-"Mittagsjournal" trat Brandstetter dafür ein, den bestehenden Tatbestand nachzuschärfen. Gleichzeitig plädierte der Justizminister aber auch dafür, mit dem Strafrecht sensibel umzugehen.

Brandstetter verwies darauf, dass Paragraf 264 des Strafgesetzbuches bereits jetzt die Verbreitung falscher Nachrichten verbietet, wenn dadurch das Wahlverhalten verändert und eine Gegenäußerung nicht mehr wirksam verbreitet werden kann. Darauf stehen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen.

Der Justizminister meinte nun, dass dieser Tatbestand nicht mehr richtig funktioniere, weil er zu einer Zeit geschaffen wurde, als es noch kein Internet gab. Er glaubt deshalb, dass es notwendig ist, diesen technischen Möglichkeiten und neuen Herausforderungen mit neuen Methoden zu begegnen. Einen konkreten Vorschlag hat Brandstetter allerdings noch nicht. Er tritt dafür ein, die Angelegenheit gut zu überlegen und nach der Wahl in Ruhe anzugehen.

Gleichzeitig meinte der Justizminister aber auch, man solle mit dem Strafrecht erst dann eingreifen, wenn es unbedingt notwendig ist. Man solle auch überlegen, ob man nicht die Selbstkontrolle der Parteien intensivieren könne.

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