NR-Wahl: Erstes Problem mit Wahlkarten aufgetaucht

(Symbolbild)
In einem Briefwahlkuvert wurden versehentlich zwei Stimmzettel verschickt. Laut Innenministerium sei es durchaus möglich, dass es "in Einzelfällen zu solchen Missgeschicken kommt".

Bei den Wahlkarten für die Nationalratswahl am 15. Oktober ist ein erstes Missgeschick bekannt geworden. In einem Fall wurden in einem Briefwahlkuvert versehentlich zwei Stimmzettel verschickt. Im Innenministerium sprach man von einem "Einzelfall". Rechtlich hat das keine Auswirkungen, das Gesetz hat für derartige Fälle Vorkehrungen parat.

Aus dem Innenministerium hieß es, es sei durchaus möglich, dass es bei der Bestückung der Wahlkuverts auf lokaler Ebene in den Gemeinden in Einzelfällen zu solchen Missgeschicken kommt. Gleichzeitig betonte man, dass es dadurch aber trotzdem nicht möglich ist, dass zwei Stimmen pro Wahlkuvert gezählt werden.

Sollte der betroffene Wahlberechtigte mit beiden Stimmzettel wählen und dabei zwei mal die gleiche Partei ankreuzen, so wäre die Stimme zwar gültig, würde aber dennoch nur einmal gezählt. Sollten beide Stimmzettel ausgefüllt und dabei zwei verschiedene Parteien angekreuzt werden, so würde die Stimme als ungültig gewertet. Die empfohlene Vorgangsweise aus der Wahlabteilung des Innenministeriums lautet in dem geschilderten Fall aber, den überschüssigen Stimmzettel nicht zu verwenden.

Kein Wahlanfechtungsgrund

Im Innenministerium betonte man auf Nachfrage, dass sich aus dem irrtümlichen Versand von zwei Stimmzetteln in Wahlkuverts kein Grund für eine Wahlanfechtung ableiten lasse.

Im Vorjahr kam es bei der Bundespräsidentschaftswahl beim Briefwahlsystem gleich zu mehreren Pannen. Wegen schadhafter Kuverts musste die Stichwahl im Herbst gleich um mehrere Wochen verschoben werden.

7,7 Millionen Stimmzettel

Für die Stimmzettel, Wahlkuverts und Briefwahl-Unterlagen wurde viel Papier bedruckt: 7,7 Millionen Stimmzettel mussten die dafür zuständigen Länder für die 6,4 Millionen Wahlberechtigten produzieren lassen - weil das Gesetz 20 Prozent Reserve vorschreibt. Von der Broschüre mit den Bundes-Vorzugsstimmen-Kandidaten ließ das Innenministerium ca. 1,5 Millionen Stück herstellen - nicht weil so viele Wahlkarten-Anforderungen erwartet werden, sondern weil sie auch in den Wahllokalen aufgelegt wird.

NR-Wahl: Erstes Problem mit Wahlkarten aufgetaucht
ABD0088_20170922 - WIEN - ÖSTERREICH: THEMENBILD - Ein Kreuz im Kreis auf einem Stimmzettel für die Nationalratswahl. Am 15. Oktober 2017 wird in Österreich ein neuer Nationalrat gewählt. - FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER
Eine Wahlkarte brauchen alle Österreicher, die ihre Stimme nicht am 15. Oktober in "ihrem" Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben können. Damit können sie entweder die Briefwahl nützen, ein "fremdes" Wahllokal aufsuchen oder - wenn sie gehunfähig sind - eine "fliegende" Wahlbehörde anfordern. Im Ausland lebende oder urlaubende Österreicher brauchen, wenn sie mitentscheiden wollen, jedenfalls eine Wahlkarte für die Briefwahl.

Beantragt werden können Wahlkarten schriftlich noch bis Mittwoch, 11. Oktober, bzw. schriftlich oder mündlich bis Freitag, 13. Oktober (12 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe (allenfalls auch an einen Bevollmächtigten) möglich ist. Am einfachsten geht dies über die Homepage der Wohngemeinde bzw. über www.help.gv.at.

NR-Wahl: Erstes Problem mit Wahlkarten aufgetaucht
ABD0047_20160523 - SALZBURG - ÖSTERREICH: Auszählung der Wahlkarten am Montag, 23. Mai 2016, im Magistrat Salzburg. Erst nach Auszählung der rund 740.000 Wahlkarten entscheidet sich wer neuer Bundespräsident werden wird. - FOTO: APA/NEUMAYR/MMV
Die Stimme für die Nationalratswahl kann man nicht nur am Sonntag im "eigenen" Wahllokal abgeben. Man kann sie auch per Post aus dem In- oder Ausland schicken, direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (oder bringen lassen), österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben, oder, wenn man bettlägerig ist, vor einer "fliegenden Wahlbehörde". Für all diese Möglichkeiten benötigt man eine Wahlkarte.

Wer briefwählen möchte, sollte sich diese schnell besorgen und sein Kuvert bald in den Postkasten werfen - damit es am Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde liegt.

Die einzelnen Schritte für die Briefwahl:

- Wahlkarte beantragen: Schriftlich (per Brief, Karte vom Wahl-Folder, Fax, E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) oder persönlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Die Identität muss nachgewiesen werden, deshalb werden Wahlkarten eingeschrieben zugestellt, außer man hat dies bereits beim persönlichen Antrag bzw. beim Online-Antrag mit digitaler Signatur erledigt. Letzter Termin für den schriftlichen Antrag ist der Mittwoch - oder so wie beim persönlichen Antrag der Freitag (12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe (auch an einen Bevollmächtigten) möglich ist.

- Briefwählen: Am Stimmzettel Partei ankreuzen, nach Wunsch je einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für Bund und Land eintragen (Listen liegen bei), einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für den Wahlkreis ankreuzen - Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben, in die Wahlkarte zurücklegen - durch Unterschrift bestätigten, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat - Wahlkarte zukleben - zur Post bringen (die Adresse der richtigen Bezirkswahlbehörde ist aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund). Oder selbst bzw. per Boten zur Bezirkswahlbehörde bzw. am Wahlsonntag in jedem Wahllokal österreichweit abgeben (lassen).

- Frist Inland: Die Wahlkarte muss bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Will man sie per Post schicken, muss sie spätestens am Samstag um 9.00 Uhr im Postkasten liegen. Die Post hebt ausnahmsweise am Samstag aus und stellt die Wahlkarten rechtzeitig zu.

- Was tun, wenn man die Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Postkasten geworfen hat? Dann gibt es noch die Möglichkeit, sie selbst oder per Boten direkt bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben - am Samstag und am Sonntag - oder am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal in Österreich. Wobei zu beachten ist, dass diese nicht überall bis 17.00 Uhr offen haben.

- Frist Ausland: Auch für die Briefwahl aus dem Ausland gilt Annahmeschluss Sonntag, 17.00 Uhr. Da der Postweg länger dauert, sollte man sich flott entscheiden. Im EU-Raum und in der Schweiz können die Wahlkarten bis Montag vor der Wahl bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder Einheit abgegeben werden. Außerhalb des EWR ist dies nur bis Freitag, 6. Oktober, möglich.

Stimmabgabe in einem "fremden" Wahllokal:

- Wahlkarte beantragen: Siehe oben

- ACHTUNG: Auf keinen Fall die eidesstattliche Erklärung unterschreiben, wenn man den Stimmzettel in die Urne werfen möchte. Denn mit Unterschrift gilt sie als Briefwahl-Stimme - die heuer aber auch am Sonntag noch österreichweit in jedem Wahllokal entgegen genommen wird. 2013 konnte man die Briefwahl-Kuverts am Sonntag nur mehr im eigenen Regionalwahlkreis abgeben.

- Stimmabgabe mit Wahlkarte: Am Sonntag in einem "fremden" Wahllokal, das Wahlkarten annimmt; davon gibt es in jeder Gemeinde zumindest eines. Wahlkarte nicht vergessen. Diese tauscht der Wahlleiter gegen einen Stimmzettel, den man in der Wahlzelle ausfüllt und in die Urne wirft.

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