Vorzugsstimmen-System wird neu geregelt

APA10383590 - 25112012 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Spitzenkandidat der FPÖ Mario Eustacchio am Sonntag, 25. November 2012, bei seiner Stimmabgabe zur Gemeinderatswahl in Graz. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Vorzugsstimmen sollen künftig wieder auf Bundesebene gelten. Die neue Regelung soll noch vor der nächsten Wahl in Kraft treten.

Österreichs Vorzugsstimmensystem bei Wahlen soll vereinfacht werden. Darüber herrscht Einigkeit in der Regierungskoalition. SPÖ-Klubobmann Josef Cap hat sich am Samstag im Ö1-Mittagsjournal jedenfalls äußerst zuversichtlich gezeigt, dass sich die Koalitionsparteien auf eine neue Regelung einigen. Die ÖVP hatte ja Anfang der Woche ihr Modell mit Vorzugsstimmen auch auf Bundesebene und niedrigeren Hürden für das Vorrücken auf den Listen vorgelegt. Ganz fertig ist man nach Auskunft der SPÖ aber noch nicht, es wird demnächst noch Gespräche über Details geben.

Die ÖVP hatte am Dienstag konkrete Vorschläge für eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts präsentiert. Nach Wunsch von Klubobmann Karlheinz Kopf soll diese Änderung noch vor der nächsten Nationalratswahl im Jahr 2013 in Kraft treten.

Das Modell im Detail

Die Wähler sollen künftig auch Kandidaten auf der Bundesliste mittels Vorzugsstimme bevorzugen können, so die Idee. Voraussetzung soll das Erreichen von sieben Prozent der jeweiligen Parteistimmen sein, analog zur EU-Wahl, so Kopf. Diese Sieben-Prozent-Marke soll auch für die Landeswahlkreislisten gelten, wo bisher die Wahlzahl ausschlaggebend war. Auf den Regionalkreiswahllisten sollen künftig 14 Prozent der Parteistimmen zum Vorrücken verhelfen.

 Die Hürden wären somit teilweise deutlich leichter zu nehmen, was das System "fairer" mache, argumentiert die ÖVP. Statt rund 23.000 bis 28.000 Stimmen (gemäß Wahlzahl) würden auf Landesebene künftig je nach Partei und Land 720 bis 20.466 Stimmen reichen. Auch in den Regionalkreisen werde die Schwelle gesenkt, da bisher ebenfalls die Wahlzahl oder ein Sechstel der Parteistimmen Voraussetzung waren.

Änderungen im Vorzugsstimmensystem stehen schon länger im Raum und wurden auch in den diversen Arbeitsgruppen-Sitzungen im Parlament erörtert. Die ÖVP hat dem Koalitionspartner SPÖ nun einen Gesetzesvorschlag übermittelt. Um die neue Wahlordnung für die NR-Wahl 2013 anwenden zu können, bräuchte es nach Kopfs Ansicht einen Plenarbeschluss im Februar.

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