Direkte Demokratie in Landesverfassung

"Ich lasse mir ungern von einem Minister ins Handwerk pfuschen, der nicht weiß, wie er die nächsten Wochen überleben soll." Und mit der Feuerwehr kennt er sich auch nicht aus, tadelt Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).
Landeshauptmann Markus Wallner bezeichnet die Einigung als "starkes Signal".

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das Instrument der direkten Demokratie in der Landesverfassung festgeschrieben. Die Parteisprecher zeigten sich mit diesem Schritt sehr zufrieden, auch wenn es natürlich gelte, den Anspruch "mit Leben zu füllen". Landeshauptmann Markus Wallner sprach von einem "starken Signal".

Gemäß der beschlossenen Vorlage der Landesregierung wird im Artikel 1 der Vorarlberger Landesverfassung künftig festgehalten: "Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen Demokratie". Der Zusatz über die "anderen Formen" zielt insbesondere auf das Instrument des sogenannten Bürgerrats ab, das Vorarlberg in den vergangenen Monaten sehr forciert hat.

Wallner betonte, dass es wichtig sei, die Diskussion "nicht an diesem Punkt zu beenden" und verwies auf die in Vorarlberg debattierte Landtags- und Demokratiereform. Die Persönlichkeitswahl müsse gestärkt werden, zeigte sich der Landeshauptmann überzeugt. Dabei wäre die ÖVP bereit, den Vorzugsstimmen wesentlich mehr Gewicht zu geben und den Stellenwert der Listenpunkte zu halbieren. FPÖ-Chef Dieter Egger nannte dies einen gangbaren Weg.

Ausgeplaudert

SPÖ-Parteivorsitzender Michael Ritsch war über den Vorstoß des Landeshauptmanns hingegen verärgert. Dieser habe damit - entgegen aller Abmachungen - Inhalte aus der entsprechenden Arbeitsgruppe ausgeplaudert. Darüber hinaus stelle er sich gegen eine Änderung in der angesprochenen Form: "Sonst hätten mitgliederstarke Organisationen viel größere Chancen, in den Landtag einzuziehen", sagte Ritsch.

Ebenfalls einstimmig in die Landesverfassung aufgenommen wurde die Weisungsfreiheit des Kinder- und Jugendanwalts. Außerdem wurde die Grundlage zur Einführung des Landesverwaltungsgerichts in Bregenz geschaffen.

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