Volksentscheid über Systemwechsel

Van der Bellen und Hofer
FPÖ-Modell Gesamtänderung der Verfassung, Hofburg muss prüfen, FPÖ für Volksabstimmung.

Ein ernsthafter Stolperstein auf dem Weg zu einer türkis-blauen Koalition ist die FPÖ-Bedingung, in Österreich ein plebiszitäres System nach Schweizer Vorbild einzuführen. Das FPÖ-Modell im Detail:

1. Schritt: Ein Promille der Wohnbevölkerung, das wären aktuell 8747 Personen, können sich zu einer "Volksinitiative" zusammentun, um ein Gesetz durchzubringen. Alle Materien, auch Staatsverträge, sollen laut FPÖ durch eine Volksinitiative geändert werden dürfen.

2. Schritt: Sind die mindestens 8747 Unterschriften beisammen, sollen Innenministerium und nötigenfalls auch der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob die Volks-Forderung "unzulässig" ist, also Grund- oder Menschenrechten widerspricht.

3. Schritt: Ist sie zulässig, findet ein Volksbegehren nach den geltenden Regeln statt. Wenn vier Prozent der Wahlberechtigten, 256.000 Personen, es unterschreiben, muss das Parlament die Forderungen erfüllen.

4. Schritt Tut der Nationalrat das nicht, muss zwingend eine Volksabstimmung mit bindendem Ausgang stattfinden. Bei einfachen Gesetzen würde es genügen, wenn ein Drittel der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnimmt und mehrheitlich zustimmt. Bei Verfassungsänderungen müssten 50 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen und zu zwei Drittel zustimmen.

Der Nationalrat dürfte solche "Volksgesetze" auch nach Jahren nicht aufheben, sondern nur erneut eine Volksabstimmung darüber ansetzen. Zitat aus dem FPÖ-Papier: "Ein durch eine Volksinitiative zustande gekommenes Gesetz kann nur im Wege einer Volksabstimmung geändert werden."

Außerdem will die FPÖ mit dem gleichen Mechanismus eine Veto-Möglichkeit gegen Nationalratsbeschlüsse einführen.

Namhafte Verfassungsexperten sind der Meinung, dass diese Änderung unserer parlamentarischen zu einer plebiszitären Demokratie eine "Gesamtänderung der Verfassung" darstellt. Und darüber, so sieht es die geltende Verfassung vor, ist zwingend eine Volksabstimmung abzuhalten. Verfassungsrechts-Professor Bernd-Christian Funk: "Es ist eine sehr berechtigte Frage, ob es sich bei diesem Vorhaben nicht um eine Gesamtänderung der Verfassung handelt. Wenn durch eine Volksabstimmung ohne Mitwirkung des Parlaments Gesetze in Kraft gesetzt werden, ist das ein sehr tiefer Eingriff in das parlamentarische System."

Ob es sich tatsächlich um eine Gesamtänderung der Verfassung handelt, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof. Funk: "Dem Bundespräsidenten kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Er muss das rechtmäßige Zustandekommen von Gesetzen beglaubigen. Aus der formalen Prüfung würde im konkreten Fall die substanzielle Prüfung, ob die Einführung eines plebiszitären Systems einer Volksabstimmung bedarf."

Letztlich müsste Alexander Van der Bellen eine Volksabstimmung herbei führen, wenn seine Prüfung ergibt, dass ein Parlamentsbeschluss nicht reicht (Verfassung, Art. 44, 46).

Das Schweizer Modell, das der FPÖ als Vorbild dient, ist auch aus einem anderen Grund nur bedingt für Österreich tauglich: die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Österreich hat bei der Volksabstimmung 1994 zugestimmt, dass EU-Recht in Österreich "Anwendungsvorrang genießt" (Funk).

Es gibt auch ganz praktische Auswirkungen: Wie sollen die österreichischen Regierungsmitglieder mit den anderen EU-Staaten Kompromisse aushandeln, wenn sie alles unter Plebiszit-Vorbehalt stellen müssen? "Da gibt es in der Tat ein Problem", meint Funk. "Eigentlich müssten EU-rechtliche Verpflichtungen aus Volksinitiativen ausgenommen werden." Da aber über den Daumen 70 Prozent unserer Gesetzgebung EU-Regeln folgen – was bliebe dann für "Volksgesetze" übrig?

Funk sieht das gesamte Vorhaben, das auf eine "Entmachtung des Parlaments" hinauslaufe, "sehr, sehr kritisch". Allzu oft würden Volksbegehren für Fremdzwecke instrumentalisiert und missbraucht. Funk: "Die Arbeit der Gesetzgebung sollen die Abgeordneten tun. Sie haben ja vom Volk ein Mandat."

FPÖ-Vizechef Norbert Hofer sagt auf KURIER-Anfrage, er halte das plebiszitäre Modell der FPÖ für eine Gesamtänderung der Verfassung. Hofer: "Man wird darüber abstimmen müssen, aber wir möchten das ja auch so haben. Es wäre der richtige Einstieg in so ein Modell, wenn die Bevölkerung darüber abstimmt, dass es eingeführt wird."

Die Frage, ob sich also im türkis-blauen Koalitionspakt eine Volksabstimmung finden wird, lässt Hofer offen: "Ich weiß noch nicht, was bei den Verhandlungen heraus kommt."

(Daniela Kittner)

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