VfGH will offenbar Hypo-Gesetz kippen

VfGH will offenbar Hypo-Gesetz kippen
Das Sanierungsgesetz, mit dem die Gläubiger zur Kasse gebeten werden, soll teilweise fallen.

Der Verfassungsgerichtshof will das Hypo-Sanierungsgesetz (HaaSanG), mit dem die Gläubiger der Krisenbank zur Kasse gebeten werden, teilweise aufheben, heißt es laut Standard. Gekippt werden soll den Angaben zufolge "die zentrale Stelle des Gesetzes, also der Schuldenschnitt", schreibt die Zeitung. Durch das Gesetz, das seit 1. August 2014 in Kraft ist, sind Forderungen der BayernLB im Volumen von fast 800 Mio. Euro sowie Verbindlichkeiten der Nachranggläubiger in etwa gleicher Höhe erloschen. Gleichzeitig wurden auch die Landeshaftungen, die es dafür gab, gekippt.

Die betroffenen Gläubiger sind gegen das Gesetz Sturm gelaufen. Der VfGH hatte eine Entscheidung bis Herbst angekündigt. Jetzt könnte es aber bereits früher so weit sein: Der Standard habe aus wohlinformierten Kreisen erfahren, dass die Höchstrichter bereits entschieden hätten und für eine Teilaufhebung seien. Allerdings könnte aber jener Teil des Hypo-Sanierungsgesetzes bestehen bleiben, mit dem die BayernLB zur Kasse gebeten wird. Denn dem Vernehmen nach könnte die Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit nur die Nachranggläubiger treffen. In dem Fall bliebe der Haircut für die BayernLB bestehen.

Die Entscheidung soll den Angaben zufolge "Anfang nächster Woche ihren Feinschliff bekommen" und könnte dann öffentlich bekanntgegeben werden. Beim VfGH wurde das nicht bestätigt, sondern auf den bisher kommunizierten Verfahrensplan verwiesen, der eine Entscheidung "bis zum Herbst 2015" vorsehe.

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