VfGH-Session: Entscheidung über drittes Geschlecht

Deutsches Plakat für eine "dritte Option": Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab der Forderung statt
VfGH-Session bis 17. März: Erstmals leitet Bierlein die Beratungen. Es geht um die Mindestsicherung in Niederösterreich, eine Anfechtung der Nationalratswahl und das dritte Geschlecht.

Spannend wird die erste Session des Verfassungsgerichtshofes mit Brigitte Bierlein als Präsidentin: Der Gerichtshof dürfte, wie Bierlein angekündigt hat, über die Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich entscheiden. Auch eine Anfechtung der Nationalratswahl steht am Programm der Session, die am Montag startete und bis 17. März dauert. Und auch über die Frage des "unbestimmten" Geschlechts wird beraten.

Bei letztgenanntem Thema geht es darum, ob neben "männlich" oder "weiblich" auch ein drittes Geschlecht in das "Zentrale Personenstandsregister" eingetragen werden kann. Dieses könnte "inter", "anders", "unbestimmt" oder einfach "X" heißen. Beantragt hat dies eine Person aus Oberösterreich, Bürgermeister und Landesverwaltungsgericht lehnten das Ansinnen ab. Der Antrag macht eine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten geltend, darunter dem auf Achtung des Privatlebens, auf Datenwahrheit sowie auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Der Gerichtshof geht unvollständig in die Session: Bierlein ist als Nachfolgerin Gerhart Holzingers zwar bereits angelobt, ebenso Christoph Grabenwarter als neuer Vizepräsident. Auf den damit freien Richterposten wird morgen, Dienstag, der frühere Justizminister Wolfgang Brandstetter vereidigt. Aber zwei weitere nach Pensionierungen offene Richterstellen sind noch unbesetzt. Nationalrat und Bundesrat halten erst am Dienstag Teil zwei ihrer Hearings dafür ab.

NÖ-Mindestsicherung

Die Session ist durch die Personallücken aber nicht behindert: Bei neuen Fällen werden Ersatzmitglieder beigezogen. Der VfGH muss sich auch mit der Kürzung der Mindestsicherung in Niederösterreich beschäftigen, weil das Landesverwaltungsgericht - aus Anlass mehrerer Beschwerden - die Aufhebung der Wartefrist und der Deckelung beantragt hat. Seit Jahresbeginn 2017 wird in Niederösterreich die volle Leistung erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich (der letzten sechs) ausbezahlt - und pro Haushalt bzw. Wohngemeinschaft gibt es höchstens 1.500 Euro.

Nationalratswahl

Die Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017 hat Robert Marschalls Liste "Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt (EUAUS)" angefochten. Er sieht Verstöße gegen Bestimmungen der Nationalratswahlordnung, etwa bei der Reihung der Parteien am Stimmzettel - und versucht einmal mehr, die Briefwahl zu kippen.

Bauordnung bei Flüchtlingsbleiben

Die Wiener FPÖ versucht überdies, mit einem Drittelantrag eine - im März 2016 beschlossene - Novelle der Bauordnung zu kippen, mit der die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert wurde. Flüchtlingsgruppen können ohne Baubewilligung für sechs Monate in bestehenden Gebäuden, Containern etc. untergebracht werden, wenn grundlegende Sicherheits- und Hygienevorkehrungen eingehalten werden. Bei einer Nutzung bis zu fünf Jahren sowie für den Fall von Bauarbeiten ist zwar eine Baubewilligung nötig, für diese gelten aber Erleichterungen.

Bettelverbot

Ein altes Thema beim VfGH ist das Bettelverbot: Dies geht es um die Innenstadt von Feldkirch (Vorarlberg), eine Rumänin bekämpft einen Strafbescheid - mit dem Argument, das Verbot sei gesetzwidrig wegen mangelnder zeitlicher und örtlicher Beschränkung.

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