Holzinger: "Warne vor einer Wahrheitsbehörde"

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger
Präsident Gerhart Holzinger über Probleme mit der Briefwahl und die Meinungsfreiheit.

KURIER: Herr Präsident, der Verfassungsgerichtshof hat ein turbulentes Jahr hinter sich. Die Bundespräsidentenwahl wurde aufgehoben, danach sprach ein Verfassungsexperte von einem "Fehlurteil". Wie sehen Sie das heute?

Gerhart Holzinger: Ich möchte dem, was ich bereits gesagt habe, nichts hinzufügen. (Holzinger hatte das Urteil vehement verteidigt, der Verfassungsgerichtshof interpretiere "diese Bestimmung seit Jahrzehnten immer in der gleichen Weise". Eine Wahl sei aufzuheben, wenn eine festgestellte Rechtswidrigkeit auf das Ergebnis von Einfluss sein konnte – auch ohne dass konkrete Manipulationen bekannt werden.)

Warum entscheidet über eine Wahlaufhebung bei uns eigentlich der Verfassungsgerichtshof?

Man könnte die Frage, ob eine Wahl korrekt durchgeführt wurde, auch politisch, etwa von einem Ausschuss im Parlament, entscheiden lassen – in einer Demokratie also mit Mehrheit. In Österreich wollte man das aber aus der politischen Sphäre herausnehmen, deswegen entscheidet ein Gericht mit unabhängigen Richtern. Einen politischen Streit von einem Gericht entscheiden zu lassen, trägt ja auch dazu bei, das politische System zu stabilisieren.

Warum hat die FPÖ nicht Recht bekommen in ihrer Kritik an der Briefwahl?

Der Verfassungsgerichtshof hat vor 30 Jahren – damals wurde in Niederösterreich eine Briefwahlregelung erlassen – ein Wahlgesetz aufgehoben, weil es gegen den Grundsatz der persönlichen und geheimen Wahl verstoßen hat. Geheime Wahl bedeutet eine Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass der Wähler in der Abgeschiedenheit der Wahlzelle frei und unbeeinflusst wählen kann. Die persönliche Wahl wird sichergestellt, indem man sich vor der Wahlkommission ausweist. 2007, nach einem langen Nachdenkprozess, wurde dann eine verfassungsgesetzliche Regelung getroffen, dass eine Briefwahl unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Insofern ist es verfassungsrechtlich zulässig, die Briefwahl vorzusehen.

Sie finden das aber nicht gut?

Wenn man die geheime und persönliche Wahl optimal sichern möchte, muss man die Wahl im Wahllokal in der Wahlzelle vorsehen. Wenn man nun die Briefwahl oder eVoting zulassen möchte, braucht es dafür sehr klare Regeln, um einigermaßen die Uridee einer geheimen und persönlichen Wahl zu sichern. Dass dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes das Idealbild der Wahl lieber ist als eine Einschränkung dieses Idealbildes, ist klar. Unsere Vorfahren, die das Wahlrecht für sich und uns erkämpft haben, haben keine Mühe gescheut, dieses Wahlrecht in seiner ursprünglichen Form auszuüben. Was mir wehtut, ist, dass man das heute oft als zu beschwerlich erachtet.

Neu ist, dass sogar Politiker ein Foto von ihrem Wahlzettel machen und das veröffentlichen.

Das wird man nicht verhindern können. Ich halte das aber für einen unbedachten und leichtfertigen Umgang mit dem hohen Gut des Wahlrechts. Man sollte nicht vergessen, dass in totalitären Systemen mit offenem Wählen das Wahlrecht zur Farce gemacht wurde. Die Abstimmung über den "Anschluss" 1938 war ein schreckliches Beispiel dafür.

Sind wir von diesen Zeiten nicht weit entfernt?

Ist das so? Ich mache mir in Österreich keine Sorgen. Ich hätte mir aber auch vor drei Jahren nicht einmal in meinen schlimmsten Albträumen vorstellen können, dass in Polen mit dem Verfassungsgerichtshof, der ein leuchtendes Vorbild in Osteuropa war, so umgegangen wird, wie das jetzt der Fall ist.

Die Regierung überlegt nun auch Maßnahmen gegen Fake News, also bewusste Falschmeldungen. Ist die Debatte richtig?

Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es nur das eine zu sagen: Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klar gesagt, dass das Recht der freien Meinungsäußerung ein Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft ist. Das gilt ausdrücklich auch für Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen. Es wäre sehr gefährlich, wenn wir irgendeine staatliche Wahrheitsbehörde einrichten. Das würde an den Grundfesten unseres Freiheitsbegriffs rütteln. Ich warne sehr davor, unsere ohnehin mühsamst erarbeiteten Freiheitsstandards auszuhebeln.

Gerhart Holzinger

Geboren 1947 in Gmunden. Jus-Studium und Uni-Assistenz in Salzburg. Ab 1975 im Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

1995 Verfassungsrichter,

seit 2008 Präsident des Gerichtshofs. Holzinger ist verheiratet, er hat zwei Kinder.

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