VfGH: Bierlein soll Präsidentin werden

Bierlein neben Holzinger
Auch Ex-Justizminister Brandstetter steht vor dem Sprung in den VfGH.

Die Ausschreibung für die freien Posten am VfGH endet heute, Freitag. Nach APA-Information folgt Vizepräsidentin Brigitte Bierlein Gerhart Holzinger nach, Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter soll erst Vizepräsident und 2020 nach Bierleins Pensionierung Präsident werden. Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) dürfte Verfassungsrichter werden, die FPÖ die zwei anderen Richter nominieren.

Zum Ablauf der Ausschreibungsfrist hieß es aus der Bundesregierung offiziell nur, dass die Regierung dem Bundespräsidenten zeitnah einen Vorschlag unterbreiten wird. Die Zahl der Bewerber wurde gegenüber der APA nicht kommuniziert.

Brandstetter als Nachrücker

Brandstetter - der gerne noch Minister geblieben wäre, in der neuen Regierung aber durch Josef Moser ersetzt wurde - soll dem Vernehmen nach auf Grabenwarters Richterposten nachrücken. Dieser sitzt auf einem Regierungs-Ticket. Und die Regierung hat für den Fall, dass ein Richter Präsident oder Vizepräsident wird, vorsorglich auch gleich den Richterposten ausgeschrieben. Das Regierungs-Personalpaket für den Verfassungsgerichtshof soll dem Vernehmen nach gleich im ersten Ministerrat nach den Semesterferien - am Mittwoch, 14. Februar - geschnürt werden.

Damit könnte Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Präsidentin, den neuen Vizepräsidenten und den neuen Verfassungsrichter zeitgerecht vor der nächsten Session - die am 26. Februar startet - angeloben.

Bis dahin nicht ausgehen wird sich die Nachbesetzung der beiden anderen Richterposten - weil dafür Nationalrat und Bundesrat zuständig sind, die einerseits Hearings mit den Bewerbern durchführen und andererseits erst Ende Februar bzw. Mitte März Plenarsitzungen am Programm haben, in denen die Vorschläge beschlossen werden können.

Zwei Verfassungsrichter nachzubesetzen

Nachzubesetzen sind von den Parlamentskammern zwei Verfassungsrichter, die gemeinsam mit Präsident Holzinger Ende 2017 mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren in Pension gegangen sind: Eleonore Berchtold-Ostermann und Rudolf Müller. Für beide dürfte die FPÖ - die schon vor der Nationalratswahl vorigen Sommer den Anspruch darauf angemeldet hatte - Nachfolger nominieren. Müller saß auf einem SPÖ/Nationalrats-Ticket, Berchtold-Ostermann auf einem ÖVP/Bundesrats-Ticket. Bei Bierlein, Grabenwarter und Brandstetter käme die ÖVP zum Zug.

Als Favoriten auf FPÖ-Tickets gelten der Linzer Verwaltungsrechtsexperte Andreas Hauer (siehe Hintergrund unten) sowie zwei Rechtsanwälte, Rüdiger Schender und Michael Rohregger. Die beiden Anwälte haben erfolgreich die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl beim VfGH vertreten.

Die Medien, sagt Andreas Hauer, müssten sich entscheiden, berichtet unzensuriert.at: Seien sie „auf der Seite der bürgerlichen Ordnung oder auf der Seite der Anarchie“? Er sagte das in seiner Festrede auf dem umstrittenen Akademikerball (vormals WKR-Ball), der alljährlich von Protesten begleitet in der Wiener Hofburg stattfindet. Die dort anwesenden Gäste seien „ein Teil der Bevölkerungsgruppe, die den Staat und die Gesellschaft trägt, mit der man einen Wohlfahrtsstaat aufbauen und finanzieren kann“ – im Gegensatz zu jenen, die dagegen protestieren. Laut Vice sagte er zudem: „Dem Kleidungsstil nach zu urteilen, müssen sich die Demonstranten nicht mit den höheren Progressionsstufen des Einkommenssteuerrechts auseinandersetzen."

Andreas Hauer ist Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und –lehre an der Linzer Johannes-Kepler-Universität – und er wurde nun von der FPÖ als Verfassungsrichter vorgeschlagen. Die 14 Mitglieder des obersten Gerichtshofs werden von der Bundesregierung (Präsident, Vizepräsident und 6 weitere Mitglieder), Nationalrat (3 Mitglieder) und Bundesrat (3 Mitglieder) nominiert - und sind dann von der Politik im Prinzip unabsetzbar (außer sie bestimmen selbst, dass jemand aus ihrer Mitte gehen muss).

Sie müssen allerdings in Pension gehen, wenn sie 70 Jahre alt werden. Weshalb drei Sitze des Verfassungsgerichtshofs derzeit unbesetzt sind – unter anderem jener von Präsident Gerhart Holzinger, unter dessen Ära der zweite Durchgang der Bundespräsidentschaftswahl aufgehoben wurde.

Der Präsident wird von der Bundesregierung ernannt, die beiden anderen Posten von Bundesregierung und Bundesrat, was aber im Grunde egal ist: Weil ÖVP und FPÖ die Regierung stellen und in den beiden Kammern die Mehrheit haben, machen sie sich die Postenbesetzung untereinander aus. Und die FPÖ schickt eben Verwaltungsrechtler Hauer ins Rennen.

In den Medien landete der bislang nur rund um den Akademikerball. 2014 bezeichnete er auf dem Blog von Andreas Unterberger die Veranstalter des Balls als „Opfer des Straßenterrors“, unterstellt dem ORF, „klammheimlich mit den Krawallmachern“ zu sympathisieren. „Politisch motivierte Menschenansammlungen sind eine potentiell gefährliche Sache“.

Im Jahr 2016 verfasste Hauer für die FPÖ ein Privatgutachten zur Frage, wer den Wiener Bürgermeister Michael Häupl ersetzt, falls dieser verhindert ist. Er argumentierte, dass das Johann Gudenus (FPÖ) und nicht Maria Vassilakou (Grüne) sei, weil Gudenus der stärkeren Fraktion im Wiener Gemeinderat angehörte (mittlerweile ist der FÖ-Klubobmann im Parlament).

Und als die FPÖ nach den Wahlen 2006 mit gerade einmal 532 Stimmen hinter den Grünen auf Platz vier landete, argumentierte Hauer für die FPÖ, dass wegen des Mandatsgleichstandes auch sie das Recht hätte, einen Kandidaten für die Volksanwaltschaft zu nominieren.

Von Thomas Trescher

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