VfGH berät über "Ehe für alle" und Mindestsicherung

VfGH berät über "Ehe für alle" und Mindestsicherung
Auch Pilz-Antrag zu Klubbildung, polizeiliches Staatsschutzgesetz und Höhe von Verwaltungsstrafen auf dem Programm.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich in seiner am Donnerstag begonnenen Session mit der Frage, ob der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe verfassungskonform ist. Auf dem Programm steht zudem die bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie der vor der Nationalratswahl von Peter Pilz gestellte Antrag zur Klubbildung.

Bei der Session handelt es sich um die letzte des laufenden Jahres, sie dauert bis 15. Dezember 2017. Vorerst ist keine mündliche Verhandlung vorgesehen.

Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung?

Zur möglichen Ehe-Öffnung für homosexuelle Paare - für sie ist bisher nur die eingetragene Partnerschaft vorgesehen - führt der VfGH eine amtswegige Prüfung durch. Es geht darum, dass gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen rechtlich weitgehend gleichgestellt sind, dennoch aber unterschiedliche Rechtsinstitute bestehen.

Der VfGH hat laut seinem Prüfungsbeschluss Bedenken, dass diese Differenzierung eine unzulässige Diskriminierung im Hinblick auf die sexuelle Orientierung darstellt. Konkret prüft er die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" in § 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) zur Gänze.

Wegweiser für Türkis-Blau?

Bei der Mindestsicherung geht es um die in Niederösterreich seit Jahresbeginn 2017 gültige Wartefrist für die volle Leistung (mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre Aufenthalt in Österreich) sowie die Deckelung von höchstens 1.500 Euro pro Haushalt bzw. Wohngemeinschaft. Das Landesverwaltungsgericht NÖ hat aus Anlass mehrerer Beschwerden die Aufhebung beantragt. Auch ein Aufhebungsantrag des Vorarlberger Landesvolksanwalts liegt vor. In diesem geht es u.a. um die dortigen pauschalen Höchstsätze für die Deckung des Wohnbedarfs.

Behandelt wird vom VfGH zudem der Antrag des (inzwischen wegen Vorwürfen sexueller Belästigung als Abgeordneter zurückgetretenen) Ex-Grünen Pilz. Zusammen mit vier weiteren Abgeordneten hatte er noch vor der Nationalratswahl in einem Individualantrag das Recht auf nachträgliche Klubbildung eingefordert. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass dies nur am Beginn der Gesetzgebungsperiode zulässig ist ("Lex Stronach").

Höhe von Verwaltungsstrafen im Fokus

Auf dem Programm steht auch die seinerzeit noch von FPÖ und Grünen eingebrachte Drittel-Beschwerde zur Aufhebung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes wegen möglicher Grundrechtsverletzungen. Der VfGH hat bereits im Juni und Oktober über das Gesetz beraten, konnte bisher aber keine Entscheidung treffen.

Ein weiteres Thema ist die Höhe von Verwaltungsstrafen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier die Aufhebung von Bestimmungen des Bankwesengesetzes beantragt. Im Oktober gab es dazu bereits eine öffentliche Verhandlung.

Beraten werden zudem die Wirtschaftskammerbeiträge der Holzindustrie in Oberösterreich und ein Antrag von zwölf burgenländischen Landtagsabgeordneten gegen Bestimmungen des lokalen Jagdgesetzes. Im Zentrum steht hier der verpflichtende Beitrag zur Wildschadensverhütung.

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