Verzicht auf eine Spar-Milliarde

Ex-Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek
Altlast aus Zeit von Heinisch-Hosek: Rechnungshof ortet Mängel beim neuen Lehrerdienstrecht.

Unter Gabriele Heinisch-Hosek ist es fixiert worden, die Kritik daran ist aber ein Fall für ihre Nachfolgerin im Unterrichtsministerium. Sonja Hammerschmid hat einen Rechnungshofbericht bekommen, der sie nicht erfreuen kann. Die Prüfer monieren einiges beim neuen Lehrerdienstrecht, das 2013 beschlossen worden ist; es sieht höhere Einstiegsgehälter und eine höhere Lehrpflicht für Pädagogen an Bundesschulen (AHS, BHS) vor.

Bis die Reform allerorts greift, wird es aber bis 2060 dauern. Für Junglehrer ist das neue Dienstrecht erst 2019/20 Pflicht, freiwillig hat sich bisher kaum ein Bundeslehrer dafür entschieden: 2014/15 nur drei Prozent (48 von 1477). Wer bereits unterrichtet, hat keine Umstiegsmöglichkeit. Die "schleppende Umsetzung" der Neuerungen koste den Staat viel, beklagen die Rechnungshof-Prüfer. Der Verwaltungsaufwand sei hoch, weil altes und neues Recht parallel laufen. Zudem seien 511 zusätzliche Vollstellen nötig. Die Folgen: Wäre mit diesem Dienstrecht schon im Schuljahr 2015/16 gestartet worden, hätten bis 2060 2,19 Milliarden Euro eingespart werden können. Wegen der Übergangsfrist seien es nur 1,12. Der Rechnungshof mahnt eine kürzere Übergangfrist ein. Und: Lehrer, die schon länger angestellt sind, sollten länger unterrichten. Zudem sollten Pädagogen verpflichtet werden, ihre (im Gehalt berücksichtigten) Vor- und Nachbereitungszeiten zu dokumentieren. In Hammerschmids Büro heißt es gegenüber dem KURIER zur Schelte: "Das Dienstrecht wurde damals so beschlossen. Junglehrer haben sich darauf eingestellt, dass es bis 2018 Wahlfreiheit gibt. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass das hält."

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