Funk: Weitergabe nordkoreanischer Pässe "nichts Ungewöhnliches"

Bernd Christian Funk
Der Verfassungsjurist sieht kein Problem. Für das Innenministerium sind die Berichte "auf Grundlage anonymer Skandalisierungen nicht nachvollziehbar".

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk findet an der Weitergabe dreier von der "Österreichischen Staatsdruckerei" hergestellter nordkoreanischer Pässe an den südkoreanischen Geheimdienst nichts Anstößiges: "Da sehe ich eigentlich nichts Ungewöhnliches", erklärte Funk in der "ZiB2" am Freitagabend. Das Innenministerium wiederum gab sich über die Berichterstattung irritiert.

"Das Büro für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist eine Behörde im Rahmen der österreichischen Polizeiorganisation", begründete Funk seine Bewertung, der Vorgang sei nicht außergewöhnlich. "Es ist eingebunden in die Kooperationsstrukturen des Polizeikooperationsgesetzes."

"Überrascht" zeigte man sich dagegen im Innenministerium - und zwar darüber, "dass übliche und reguläre Vorgänge auf Grundlage anonymer Skandalisierungen und weiterer nicht konkretisierte Behauptungen in vorliegender Form Gegenstand der Berichterstattung anerkannter Medien sein können." In einer Aussendung wurde neuerlich betont, dass man "drei Musterexemplare an Bedienstete Südkoreas" übergeben habe, die allesamt weder Personaldaten noch Reisepass-Nummern oder ähnliche individuelle Unterscheidungsmerkmale getragen hätten. "Somit verfügten diese Dokumente über keinerlei Ausweis- oder Urkundencharakter" und dienten "dem Vergleich, um eventuelle Falschdokumente erkennen zu können". Das sei ein üblicher und regulärer Vorgang, wie auch Funk bestätigt habe.

Kommentare