Uni Wien-Bildungschef zerreißt Sonderschul-Plan der Regierung

Uni Wien-Bildungschef zerreißt Sonderschul-Plan der Regierung
Die Gesetzesvorhaben zur Inklusiv- und Sonderpädagogik zeugen von einem "erstaunlichen Maß an Ignoranz und Inkompetenz" der Koalitionsverhandler, kritisiert der Chef der Bildungswissenschaften der Uni Wien.

Der Institutsvorstand der Bildungswissenschaften an der Uni Wien warnt in eindringlich vor den Koalitionsplänen zur Inklusiv- und Sonderpädagogik. „Es sind zwei Passagen des Regierungsprogramms, die ich in besonderem Maße kritisieren möchte, da sie nicht nur auf einen Abbau des Bildungsanspruchs behinderter Menschen hinauslaufen, sondern auch internationale Verträge, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, unterlaufen“, schreibt der Professor.

Konkret geht es um das Kapitel zur „Wiedereinführung der sonderpädagogischen Ausbildung“, wonach „Ausbildungserfordernisse und Inhalte der Sonderpädagogik“ definiert werden sollten.

Das gebe es alles längst und sehr detailreich, ärgert sich Biewer. „Diese ganzen Informationen sind im Qualifikationsprofil des Studiengangs nachlesbar und für jeden Menschen mit mittleren Recherchequalitäten innerhalb von wenigen Minuten auffindbar, offensichtlich aber nicht für die Personen der Verhandlungsdelegation, die die obige Passage in das Regierungsprogramm geschrieben haben.“

Besonders stört den Wissenschaftler, dass wiederholt der Begriff des „Sonderschulwesens“ verwendet werde. „Der Begriff der Sonderschule hat seine Wurzeln im NS-Staat im Reichsschulpflichtgesetz von 1938“, und sei deshalb nicht in Gebrauch, sondern „Förderschulen“ oder in Österreich eben die „Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik“. Nun stelle sich die Frage, so Professor Biewer weiter, „welches ideologische Leitbild dahintersteht. Der Bundespräsident hat bei der Angelobung der Regierung dazu angehalten, auf die verwendete Sprache zu achten. Offensichtlich fehlt den Autoren und Autorinnen dieses Textes diesbezüglich jegliche Sensibilität.“

Sofern die Pläne umgesetzt werden, würde die Bundesregierung damit den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 unterzeichnet und sich zur Umsetzung verpflichtet hat, „diametral entgegenwirken“ und unweigerlich von den Vereinten Nationen offiziell untersucht werden.

Das Kapitel zur Sonderschule sei „offensichtlich ohne die Zuhilfenahme jeglicher fachlichen oder wissenschaftlichen Expertise zusammengeschrieben“ worden, schreibt der Uni-Vorstand, „ich sehe es als meine Verantwortung als Wissenschaftler und als Vertreter der Bildungsinteressen behinderter Menschen hier Position zu beziehen und mich gegen die damit erfolgte Gefährdung der Bildungsinteressen und Rechte behinderter Menschen auszusprechen“.

Und er schließt mit den Worten: „Von fachlicher Seite zeigen diese wenigen Passagen ein erstaunliches Maß an Ignoranz und Inkompetenz. Es bleibt zu hoffen, dass diese blamablen Sätze nicht ernst genommen werden und vor allem, dass niemand auf die Idee kommt, dies umsetzen zu wollen.“

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