U-Ausschuss: Was KHG vorgeworfen wird

Nächste Woche ist der Fall BUWOG Thema im U-Ausschuss: Hat Grasser einen Teil von der Millionen-Provision bekommen?

Beim Verkauf der Bundeswohnungen (BUWOG) unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Jahr 2004 soll nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Grassers Spezis, sein Trauzeuge Walter Meischberger und Lobbyist Peter Hochegger, berieten das Immofinanz-Konsortium, dessen letztlich erfolgreiches Angebot für die Bundeswohnungen bei 961 Millionen Euro lag – und damit genau eine Million über dem Angebot der Konkurrenz. Der Verdacht: Jemand aus Grassers Umfeld könnte dem Immofinanz-Konsortium den Tipp auf die „richtige“ Angebotshöhe geliefert haben. Meischberger und Hochegger kassierten von der Immofinanz zehn Millionen Euro Erfolgsprovision. Die Ermittler wollen klären, ob ein Teil dieser Provision an Grasser weitergeflossen ist.

Untreue

Gegen Grasser wird wegen des Verdachts der Untreue, der Bestech­lichkeit (Geschenkannahme durch Beamte) und wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Der Untreue-Verdacht bezieht sich auf die Auswahl der Investment-Bank, die den Verkauf der BUWOG-Wohnungen abgewickelt hat. Grasser steht im Verdacht, dafür gesorgt zu haben, dass die US-Investmentbank Lehman Brothers zum Zug kam, obwohl sich die Vergabekommission ursprünglich für die CA-IB ausgesprochen hatte. Laut Staatsanwaltschaft war Lehman nicht Best- und Billigstbieter – Grasser soll also die Republik finanziell geschädigt haben.

Bestechlichkeit

Außerdem wird Grasser der Bestechlichkeit verdächtigt. Er steht im Verdacht, einen Teil jener 9,6 Millionen Euro Provision kassiert zu haben, die bei der Privati­sierung der BUWOG an Meischberger und Hochegger ging. Konkret vermuten die Ermittler, dass die BUWOG-Käufer über Umwege von Grasser erfahren haben, wie viel sie bieten müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Das juristische Problem der Strafverfolger ist dabei: Für das Delikt der Untreue muss auch ein konkreter Schaden nachgewiesen werden. Die Justiz müsste also beweisen können, dass ohne der mutmaßlichen Absprache mehr für die BUWOG bezahlt worden wäre – und das dürfte, acht Jahre später, schwierig werden. Grasser selbst bestreitet sowohl die Bestechlichkeit als auch die Untreue.

Abgabenverkürzung

Was die Steuerhinterziehung betrifft, hat Grasser eine Selbstanzeige erstattet. Diese bezieht sich allerdings nur auf ein Wertpapier-Depot. Die Ermittler vermuten jedoch auch, dass Grasser über seine komplexen Stiftungs- und Firmenkonstruktionen im Ausland Steuern hinterzogen hat – was Grasser dementiert. Im U-Ausschuss wird Grasser vermutlich schweigen – zumindest hat er angekündigt, dies tun zu wollen, solange die Verfahren gegen ihn laufen. Grassers Antrag auf Verfahrens-Einstellung wurde im Februar abgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wer was bisher im U-Ausschuss ausgesagt hat, lesen Sie hier.

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