U-Ausschuss: Erste Zeugenbefragung noch im Jänner

Neue Vorwürfe - Grasser tappt in die "Schwiegermutter-Falle": Der Ex-Finanzminister will zwischen 2005 und 2006 insgesamt 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter in bar übernommen und für sie in einen Genussschein der Hypo Alpe-Adria investiert haben. Diese will davon aber nichts wissen - woher das Geld stammt, ist fraglich.
Nächste Woche sollen im U-Ausschuss erste Zeugenladungen beschlossen werden – auf die Liste kommt wohl das Who’s who von Schwarz-Blau.

Satte 90.000 Seiten Akten wurden bereits ins Parlament geschickt und eingescannt. Es sind Ermittlungsberichte der Polizei, Abhörprotokolle, teils geheime Unterlagen der Justiz.
Seit 20. Oktober arbeitet der Korruptions-Untersuchungsausschuss. Heute, Donnerstag,  wurde bekannt, dass erste Zeugenbefragungen noch im Jänner durchgeführt werden sollen. Wer allerdings als Zeuge geladen wird, entscheidet sich erst nächste Woche. Weiters wird heute noch beraten, ob der Ausschuss Live im Fernsehen übertragen werden soll.

 

Was darf, kann und soll das Gremium? Welche Regeln gelten für Zeugen und Abgeordnete – und was ist mit Auskunftspersonen, gegen die ermittelt wird? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was soll der U-Ausschuss eigentlich aufklären?
Der Korruptions-U-Ausschuss ist einer der umfangreichsten Untersuchungsausschüsse der Zweiten Republik. In sechs Teil-Bereichen wollen die Parlamentarier klären, ob und inwieweit Ministerien bzw. Minister politisches Fehl-Verhalten gezeigt haben. Bei der Telekom-Affäre geht es u. a. um die Frage, ob ehemalige Infrastrukturminister für eine Telekom-freundliche Amtsführung Geld bekommen haben. Beim "Blaulichtfunk" besteht der Verdacht, dass Minister direkt oder indirekt von Provisionszahlungen bei einer Funk-Vergabe profitiert haben. Und bei der BUWOG-Affäre ist zu klären, ob der für den Verkauf der Staatswohnungen zuständige Finanzminister mitkassiert hat.

Was kann und darf der Untersuchungssausschuss?
Die einzige Möglichkeit für die Parlamentarier, ein Fehlverhalten aufzudecken, ist das Studium von Akten und die Befragung von Zeugen. Diese dürfen sich der Befragung nicht entziehen; im Extremfall kann der Ausschuss vor Gericht eine Ordnungsstrafe und die behördliche "Vorführung" beantragen. Polizeiliche Ermittlungsmethoden (Abhören, Hausdurchsuchungen etc.) sind dem Ausschuss verboten.

U-Ausschuss: Erste Zeugenbefragung noch im Jänner

Welche Akten bekommt der U-Ausschuss? Welche hat er – und was davon ist geheim?
Abgesehen von Personalakten und Behörden-internen eMails (werden nur teilweise geliefert) kann der U-Ausschuss von Ministerien de facto alles anfordern. Ein Großlieferant ist die Justiz; bei parallel laufenden Ermittlungsverfahren werden Teile der Akten zurückgehalten. Gemäß einer Weisung der Justizministerin darf die Staatsanwaltschaft Unterlagen aber nicht als "geheim" qualifizieren (Akten liegen im Parlament, dürfen nicht kopiert, nur abgeschrieben werden). Stattdessen gibt es jetzt nur noch "vertrauliche" Akten – und diese dürfen für das Studium in den Parlamentsklubs auf DVD kopiert werden. Im Parlament wartet man derzeit auf Akten der Finanzmarktaufsicht zur Kursmanipulation bei der Telekom, wie Ausschuss-Vorsitzende Gabriele Moser von den Grünen sagt. Akten aus dem Infrastrukturministerium (ebenfalls zur Telekom) waren für Mittwoch avisiert. Ob die Telekom selbst Akten liefert, ist offen: Das Unternehmen prüft, ob es das überhaupt darf.

Wer wird geladen?
Auf den provisorischen Zeugenlisten steht de facto das Who’s who von Schwarz-Blau. Vor allem die Ex-FPÖ-Minister Reichhold, Gorbach und Grasser sind im Telekom- und BUWOG-Komplex gefragt. Auch Ex-Kanzler Schüssel wird vermutlich vor den Ausschuss zitiert. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Gilt im U-Ausschuss die Wahrheitspflicht?
Ja, hier gibt es de facto die gleichen Regeln wie vor Gericht. Ein Zeuge kann die Aussage verweigern, wenn sie die Privatsphäre betrifft oder ihn bzw. Angehörige strafrechtlich belasten könnte. Darauf dürfte sich etwa Karl-Heinz Grasser berufen.

Wird der Ausschuss im Fernsehen übertragen?
Aller Voraussicht nach nicht. Nachdem die Grünen dies vergangene Woche via KURIER gefordert haben, äußerten sich die meisten Fraktionen grundsätzlich positiv. Vor allem die ÖVP steht jetzt aber auf der Bremse. Ihr stärkstes Argument: Es ist unklar, wie sich Auskunftspersonen, die live im Fernsehen von Abgeordneten "verhört" werden, gegen mögliche Untergriffe rechtlich wehren sollen – Mandatare genießen im Parlament Immunität; sie können daher schärfer sein in ihrer Wortwahl.

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