U-Ausschuss: Aufklärer hat Aufklärungsbedarf

U-Ausschuss: Aufklärer hat Aufklärungsbedarf
Unter Verdacht auf Geldwäsche: Werner Amon soll als ÖAAB-General eine Scheinrechnung an die Telekom gestellt haben.

Wenn ein Aufklärer selbst Aufklärungsbedarf hat; wenn gegen ihn in einer Sache ermittelt wird, in die er selbst Klarheit bringen soll – darf, soll, kann er dann einfach weitermachen? Dieser Frage muss sich seit gestern Werner Amon stellen. Seine Antwort: Er will ÖVP-Fraktionsführer im Korruptions-U-Ausschuss bleiben – obwohl ihn die Staatsanwaltschaft Wien als Beschuldigten in der Telekom-Affäre befragen will. Der Verdacht: Geldwäsche.

Das KURIER-Protokoll zum U-Ausschuss finden Sie hier

Der konkrete Vorwurf: In seiner Zeit als ÖAAB-Generalsekretär war Amon Obmann des „Wiener Pressvereins“, der das ÖAAB-Magazin Freiheit herausgibt. Der Verein soll 2007 vom Lobbyisten Peter Hochegger im Auftrag der Telekom 10.000 Euro bekommen haben – als „Druckkostenbeitrag“ für das Magazin.

Die Justiz ist im Zuge der Telekom-Affäre in der Hochegger-Buchhaltung auf mehrere Rechnungen des Pressvereins bzw. des ÖAAB gestoßen; zumindest für besagte 10.000 Euro fehlt die Gegenleistung. Laut ÖVP handelte es sich um eine Beilage – die leider nicht mehr auffindbar sei.

Weil der Beleg für die Gegenleistung fehlt, will das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung Amon jetzt als Beschuldigten führen: „Um die weiteren Erhebungen setzen zu können, wäre eine Beschuldigtenvernehmung des damaligen Obmanns des Wiener Pressvereins, Werner Amon, unbedingt notwendig“, heißt es in einem Bericht der Ermittler.

Amon will bleiben

U-Ausschuss: Aufklärer hat Aufklärungsbedarf

Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien, die das Verfahren führt, sieht das genauso: Sie hat am Mittwoch die Aufhebung von Amons parlamentarischer Immunität beantragt. Stimmt der Immunitäts-Ausschuss zu, könnte Amons Auslieferung schon bei der Plenar-Sitzung am 28. März beschlossen werden. „Vielleicht kann Herr Amon die Zahlung erklären, aber derzeit schaut es danach aus, dass es keine Gegenleistung gegeben hat“, sagt Michaela Schnell, Sprecherin der StA Wien.

Dass wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt wird, ist bei (Schein-)Rechnungen, für die keine Gegenleistung ersichtlich ist, ein normaler Vorgang. Schnell: „Zumal keine Gegenleistung ersichtlich ist, ist es naheliegend, dass das Geld aus einer strafbaren Handlung stammen könnte. Es könnte auch Untreue im Raum stehen.“ Dann nämlich, wenn ein Telekom-Manager absichtlich Geld ohne Gegenleistung ausbezahlt hat; dem Empfänger (in dem Fall der ÖAAB-Verein) könnte Beihilfe zur Untreue vorgeworfen werden – er muss ja schließlich gewusst haben, dass er keine Gegenleistung erbracht hat.

Für Amon selbst sind die Vorwürfe „absurd“; er habe lediglich das „Pech“, dass der Beleg über die erbrachte Leistung fehlt. Er habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass er jederzeit zu einer Zeugenaussage bereit sei. Dass Grün und Orange seinen Rückzug fordern, rührt ihn nicht; er sieht keine Unvereinbarkeit mit seiner Tätigkeit im Ausschuss.

Kampusch-Konnex?

ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf präsentierte eine bemerkenswerte Theorie, weshalb Amon ins Visier der Ermittler geraten ist: Die Staatsanwaltschaft habe es auf Amon abgesehen, weil dieser die Justiz in der Causa Kampusch kritisiert hatte. Das sei „eine Schweinerei“; man versuche, Amon „mundtot zu machen, weil er jemandem auf die Zehen gestiegen ist“. Die 10.000 Euro der Telekom für die ÖAAB-Zeitschrift seien „klassisches Sponsoring“ gewesen, wie es in Tausenden Fällen in Österreich vorkommt“, sagte Kopf.

Justizministerin Beatrix Karl verteidigt die Staatsanwälte via KURIER: „Das war ein ganz normaler Vorgang der Justiz.“ Zu Kopfs Verschwörungstheorie sagt sie: „Ich teile diese Meinung nicht und verbitte mir auch eine Einmischung von außen.“

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Präzedenzfall: SPÖ-Jarolim zog sich 2001 freiwillig zurück

In der Verfahrensordnung zu U-Ausschüssen bzw. in der Geschäftsordnung des Nationalrates gibt es keine eigene Regelung, ob ein Abgeordneter, gegen den ermittelt wird, Mitglied eines U-Ausschusses bleiben darf. Grundsätzlich gilt: Solange jemand Parlamentarier ist und von seiner Partei nominiert wurde, darf er auch im Ausschuss sitzen.

Euroteam-Ausschuss Es gibt jedoch einen Präzedenzfall, der mit der Causa Amon durchaus vergleichbar ist: Der heutige SPÖ-Fraktionsführer im Korruptions-U-Ausschuss, Hannes Jarolim, zog sich 2001 freiwillig aus dem Euroteam-U-Ausschuss zurück, nachdem ihm Befangenheit vorgeworfen worden war.

Im Ausschuss ging es damals um die Frage, ob die Euroteam-Gruppe Fördergelder missbräuchlich verwendet hatte oder nicht. Jarolim wurde Befangenheit vorgeworfen, weil er als Anwalt Euroteam mehrere Jahre zuvor in Rechtsfragen beraten hatte.

Der SPÖ-Justizsprecher machte seine Entscheidung damals vom Verfahrensanwalt im U-Ausschuss abhängig. Als dieser zu einem Rückzug riet, legte Jarolim seine Funktion im Ausschuss umgehend zurück.

Und das, obwohl Jarolim – im Gegensatz zu Amon – nicht ins Visier der Justiz geraten war.

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