Doppelte Pässe: Erste Aberkennung in Tirol
Die Überprüfung möglicher illegaler österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften wird in Tirol nun zu einer ersten Aberkennung führen. In den nächsten Tagen soll der erste Aberkennungsbescheid ausgefertigt werden, bestätigte das Land einen entsprechenden Bericht der Tiroler Tageszeitung.
Das Land möchte ein Musterverfahren durchführen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Der Fall soll bis zu den Höchstgerichten durchgefochten werden, hieß es. Der Bescheid kann zunächst beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft werden.
Bei dem gegenständlichen Fall soll es zwar deutliche Hinweise bzw. Indizien auf eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft geben, ein endgültiger Beweis fehle aber, berichtete die TT. Denn die türkischen Behörden würden jegliche Auskunft verweigern. Ob die vorliegenden Hinweise und Indizien ausreichend für eine Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind, müssen letztendlich die Gerichte entscheiden.
Nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März hatte die FPÖ einen Datenstick mit rund 100.000 Namen von Türken in Österreich an das Innenministerium übermittelt. Anfang August sprach Parteichef Heinz-Christian Strache dann von 20.000 "Scheinstaatsbürgern" - die wegen der Teilnahme an dem Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müssten. In Tirol gibt es nach Sichtung der vom Innenministerium übermittelten Daten 1.838 Verdachtsfälle von illegalen österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften.
Bereits sechs Aberkennungen in Vorarlberg
In Vorarlberg wurde in inzwischen sechs Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft wegen einer illegalen Doppelstaatsbürgerschaft aberkannt, hieß es. Laut Angaben aus dem Büro von Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) werden in Vorarlberg 147 Fälle in Hinblick auf eine mögliche illegale Doppelstaatsbürgerschaft geprüft. Nach derzeitigem Stand bestehen 79 Doppelstaatsbürgerschaften zu Recht, in 46 Fällen gebe es den begründeten Verdacht einer Wiederaufnahme der türkischen Staatsbürgerschaft. In 16 Fällen wurde ein Feststellungsverfahren eingeleitet, in weiteren 16 Fällen laufen interne Abklärungen zwischen den Behörden ohne die Einbindung der betroffenen Personen.
Bisher zehn Aberkennungsbescheide in Salzburg verschickt
Im Bundesland Salzburg wurden bisher rund zehn Bescheide zur Aberkennung der Doppelstaatsbürgerschaft an österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger verschickt. Feststellungsverfahren sind dort rund 800 im Gange. Noch keine Bescheide gibt es in Kärnten, dort laufen derzeit 60 Feststellungsverfahren.
Im September wurden rund 1.600 Personen im Bundesland Salzburg eruiert, die zugleich österreichische wie türkische Staatsbürger sind. Nach einer Vorbeurteilung aufgrund der Aktenlage seien rund 800 Feststellungsverfahren eingeleitet worden, sagte Michael Bergmüller, Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg, am Donnerstag zur APA. Bei diesen Personen sei kein Rechtsgrund für eine Doppelstaatsbürgerschaft erkennbar gewesen. Falls sie die Verdachtsmomente nicht anhand von Unterlagen entkräften können, wird die Österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt.
Versandt wurden bisher rund zehn Aberkennungs-Bescheide. "Wir haben teilweise Rückscheine erhalten. Erst wenn die Zustellung des Bescheides erwiesen ist, ist der Bescheid auch erlassen", erklärte Bergmüller. Die Beschwerdefrist dauere vier Wochen, zwei Beschwerden seien bereits eingegangen. Mit Hochdruck werde an den Verfahrensabschlüssen gearbeitet, was aber aufgrund der Anzahl noch einige Monate in Anspruch nehmen werde.
60 Verdachtsfälle in Kärnten
In Kärnten gibt es in der Frage möglicher illegaler türkischer Doppelstaatsbürgerschaften im gesamten Bundesland 60 Verdachtsfälle; das gab das Land bereits Anfang November bekannt. Gegen diese 60 Personen wurden Feststellungsverfahren eingeleitet. Wie ein Sprecher von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Donnerstag auf APA-Anfrage sagte, seien diese Verfahren noch im Laufen. Kaiser hatte bereits betont, dass bei Personen, die sich illegal die österreichische Staatsbürgerschaft angeeignet haben, "unverzüglich die Aberkennung" einzuleiten sei.
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