Studiengebühren: ÖH-Vorschlag für Neuregelung der Befreiung

Studiengebühren: ÖH-Vorschlag für Neuregelung der Befreiung
Die bisherige Regelung wurde vom VfGH aufgehoben. Die ÖH übermittelte dem Wissenschaftsministerium einen Reparaturvorschlag. Änderungen müssten bis Juni 2018 beschlossen werden.

Ein Auslaufen der Regelung zur Studiengebühren-Befreiung für berufstätige Langzeitstudenten befürchtet die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Wird das Gesetz nicht bis 30. Juni 2018 repariert, müssten betroffene Studenten ab dem Wintersemester 2018/19 zahlen. Die ÖH macht nun einen Vorschlag zur Gesetzesänderung.

Zahlreiche Ausnahmen

Hintergrund der bereits im Dezember 2016 getroffenen VfGH-Entscheidung ist eine Beschwerde einer sowohl selbstständig als auch unselbstständig berufstätigen Langzeitstudentin der Uni Wien. Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen neben zahlreichen weiteren Ausnahmen auch berufstätige Studenten.

Als berufstätig gilt allerdings nur, wer Gesamteinkünfte in Höhe der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (knapp 6.000 Euro im Jahr) vorweist. Das konnte die betroffene Studentin nicht, weil sie im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. nach Abzug von Sonderausgaben in ihrem Steuerbescheid sogar einen negativen Gesamtbetrag an Einkünften aufwies. Dies hob der VfGH wegen Gleichheitswidrigkeit auf, weil nach den Intentionen des Gesetzes die Befreiung jenen Studenten zugutekommen soll, die aufgrund ihrer beruflichen Belastung weniger Zeit für ihr Studium aufwenden - unabhängig davon, ob sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen oder nicht.

Alle Fraktionen "ziehen an einem Strang"

Alle Fraktionen der ÖH-Bundesvertretung haben nun in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei dem Wissenschaftsministerium einen Änderungsentwurf für den von dem VfGH-Erkenntnis betroffenen §92 des Universitätsgesetzes (UG) vorgelegt. "Dass hier alle Fraktionen an einem Strang ziehen zeigt, wie wichtig dieses Thema für alle Studierenden ist", so die ÖH-Vorsitzende Johanna Zechmeister am Donnerstag in einer Aussendung. Man habe es geschafft, "einen verfassungskonformen Vorschlag zu formulieren, der direkt übernommen werden kann. Nun ist die Regierung am Zug", so Zechmeister, die erneut darauf hinwies, dass die Exekutive der Bundes-ÖH weiter "allgemein gegen die Einhebung von Studienbeiträgen" auftrete.

Kommentare