Strafverschärfung: "Wohlfeile populistische Strategie"

Die Justizstrafanstalt Simmering
Härtere Strafen für Gewalt- und Sexualstraftäter, Milde dafür bei Vermögensdelikten – so sieht es das türkis-blaue Regierungsprogramm vor. Bei Experten und Richtern sorgen diese Pläne aber für Skepsis.

Strenge scheint das Motto des türkis-blaue Regierungsprogramms zu sein, wenn es um den Justizbereich geht. Darin vorgehsehen ist eine weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten sowie im Suchtmittelbereich.

Weitere Strafverschärfung heißt es, weil es erst 2016 unter Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter eine große Strafrechtsreform gegeben hatte. Mildere Strafen bei Vermögensdelikten und härtere Strafen bei Körperverletzung waren dabei umgesetzt worden.

Der neuen Regierung scheint das aber nicht weit genug zu gehen. Sie fordert mehr Straf-Balance zwischen Gewalt- und Vermögensdelikten. Bei "besonders verwerflichen Beweggründen", besonders brutalen Taten, aber auch bei nachhaltigen psychischen Folgen beim Opfer, soll schon bald eine außerordentliche Strafverschärfung möglich sein. Auch mit jugendlichen Straftätern möchte man härter verfahren. So könnten die Strafdrohungen für junge Erwachsene an die der Erwachsenen angehoben werden.

Null-Toleranz-Politik

„Man muss das Recht und eben auch Strafen immer an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Da sind viele Dinge passiert, die unfassbar sind, bei denen eine besondere Härte an den Tag gelegt worden ist. Wenn es eine solche Verhärtung gibt, muss man dem entgegentreten“, begründete der neue Justizminister Josef Moser (ÖVP) seine Pläne gegenüber der Krone. Und weiter: "Wir brauchen eine Null-Toleranz-Politik, wenn jemand die Rechtsordnung verlässt, und gleichzeitig brauchen wir einen stärkeren Opferschutz."

Strafverschärfung: "Wohlfeile populistische Strategie"
Interview mit Josef Moser, dem neuen Justizminister der türkis-blauen Bundesregierung, am 19.12.2017 in Wien.

Pläne, die bei Experten auf Kritik stoßen. "Eine Strafverschärfung anzudrohen ist immer eine wohlfeile populistische Strategie", sagt Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl zum KURIER. Sinnvoll wäre eine solche Maßnahme aber weder wenn es um das Abschrecken potenzieller Täter, noch um eine erfolgreiche Resozialisierung geht. "Die Regierung möchte damit demonstrieren, dass sie etwas tut. Es handelt sich um eine rein symbolische Gesetzgebung, die mit dem Alltag des Stafvollzugs nichts zu tun hat", meint Kreissl. Durch die Höhe einer Strafe drücke sich immer auch die Wertordnung einer Gesellschaft aus. Wenn es um Themen wie Sexualstraftaten gehe, wäre kaum Diskussion möglich. "Da kann man nur noch zustimmen."

Dass durch eine Strafverschärfung und damit einhergehenden längeren Haftzeiten mehr Kosten als Wirkung entstehen würden, möchte Kreissl nicht bestätigen. Schon jetzt würden Richter nicht immer das volle Strafmaß ausnutzen. "Es liegt also einfach auch an der Vernunft der Richterschaft", sagt er.

Richter begrüßen Evaluierung

Tatsächlich steht auch die Standesvertretung der Richter den geplanten Änderungen im Strafrecht skeptisch gegenüber. Schon bei der Vorgänger-Reform hatten Richter und Staatsanwälte Kritik daran geäußert, Vermögensdelikte milder zu bestrafen. Der Vorwurf der "Klientenpolitik" wurde laut. Eineinhalb Jahre später hält Richter-Präsidentin Sabine Matejka nun fest, es sei nicht sinnvoll, nach der großen Strafrechtsreform gleich wieder Änderungen vorzunehmen. Eine Evaluierung der angekündigten Strafverschärfung wäre daher zu begrüßen.

Die Strafdrohungen für junge Erwachsene anzugleichen, hält Matejka ebenfalls für problematisch. Immerhin entspreche die Strafobergrenze bereits jener der Erwachsenen, nur die Untergrenze sei noch offen. Und so soll es auch bleiben, wenn es nach der Richterin geht.

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