Diskussion um Strafrecht: SPÖ offen für härtere Strafen bei Sexualdelikten

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim
VP-Parteiobmann Sebastian Kurz ging mit dem Vorschlag, Gewaltdelikte härter zu bestrafen, in die Offensive. Die SPÖ hält der ÖVP einen "plötzlichen Sinneswandel" vor.

Aktualisierung um 15.00 Uhr


Als Reaktionen auf den Vorschlag von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz, Gewaltdelikte künftig mit höheren Strafen zu ahnden, gibt es eine klare sozialdemokratische Antwort: "Die SPÖ ist offen für härtere Strafen bei Sexualdelikten", erklärte Justizsprecher Hannes Jarolim. "Bei sexueller Gewalt, bei Gewalt gegen Frauen und Kindern und gerade bei Übergriffen in der Familie müssen wir hart durchgreifen", fügte er hinzu.

Gleichzeitig warf er der ÖVP vor auch einen "plötzlichen Sinneswandel" vor, sie habe jetzt erst spät den Handlungsbedarf bei diesem Thema erkannt. "Ohne den anhaltenden Widerstand der Volkspartei hier (Strafen für Sexualdelikte) schon viel mehr auf den Weg gebracht worden wäre". Der SPÖ-Politiker erinnert an den "mühsamen Weg" bis zur Strafbarkeit beim Po-Grapschen.

Bereits Anfang 2013 hatte die SPÖ eine Gesetzesänderung verlangt, damit Po Grapschen strafrechtlich verfolgt wird. Die damalige ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl wies das Anliegen jedoch zurück. Po Grapschen wurde erst im Zuge der Reform 2015 verboten.

Schwarzes Justizministerium am Zug

Für Besonnenheit im Wahlkampf bei einer sensiblen Materie wie des Strafrechts sprach sich am Sonntag Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern aus. Ähnlich argumentierte auch der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser. Für ihn sei der Vorschlag von Kurz eine Kritik an seinem Justizminister Wolfgang Brandstetter, weil dieser die Verantwortung für die letzte große Strafrechtsreform 2015 trage und damit auch für die Verhältnismäßigkeit der Strafdrohungen für Gewaltdelikte einerseits und Vermögensdelikte andererseits.

Auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan versteht nicht, warum die ÖVP das nicht schon längst umgesetzt hat, zumal sie ja auch den Justizminister stellt. Die FPÖ habe mehrfach auf die Mängel der erst 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsreform hingewiesen, sei aber nicht gehört worden.

Das Strafrechtsänderungsgesetz, das seit Anfang 2016 in Kraft ist, verfolgt die Grundtendenz, Körperverletzungsdelikte strenger und Vermögensdelikte milder zu bestrafen. Mit der Reform des Strafrechtes erfolgte ein Neugewichtung der Strafandrohungen, Nachschärfungen und Präzisierungen in zahlreichen Bereichen – vom Sexualstrafrecht bis zu den Wirtschaftsdelikten.

Laut einer Aussendung der Parlamentsdirektion begrüßten SPÖ, ÖVP und NEOS die Novelle als "guten Kompromiss". Die ÖVP sprach von einem "Strafrecht auf Höhe der Zeit".

Inwiefern das kürzlich reformierte Strafrecht der Realität nicht mehr entspricht, hat die ÖVP noch nicht präzisiert. Sebastian Kurz hat am Wochenende festgestellt, dass "Strafen das Unrecht widerspiegeln müssen".

Kurz beauftragte Justizminister Wolfgang Brandstetter beauftragt, ein Vorhabenspapier zur Umsetzung zu erstellen. Nach Ansicht von Kurz erscheinen die Mindeststrafen oftmals zu niedrig und die Höchststrafen nicht angemessen. Auch im Verhältnis zu Strafen für Vermögensdelikte seien die Strafen niedrig. Zudem werde der Opferschutz oft nicht ausreichend berücksichtigt.

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