Strache-Auslieferung nach Foto-Aussage steht im Raum

Um dieses Foto geht es: FPÖ-Demonstration vor dem Flüchtlingslager in Wien-Erdberg.
Privatklage wegen übler Nachrede durch KURIER-Fotograf Christandl.

FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache droht ein gerichtliches Nachspiel seiner Aussagen zu einem KURIER-Foto. Fotograf Jürg Christandl erhob Privatklage wegen übler Nachrede, nachdem Strache ein Foto von Asylwerbern bei einer FPÖ-Protestaktion als gestellt bezeichnet hatte. Nun verlangt das Wiener Straflandesgericht vom Nationalrat eine Entscheidung über die Auslieferung Straches.

Auslöser

Anlass war eine Protestaktion der Freiheitlichen vor einem Flüchtlingsquartier in Wien-Erdberg. Ein KURIER-Bild - es zeigte ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor FPÖ-Anhängern, die "Nein zum Asylantenheim"-Schilder hochhalten - sorgte in der Folge für Kritik an den Freiheitlichen, und zwar nicht nur in sozialen Medien. Selbst Bundespräsident Heinz Fischer meldete sich "zornig" zu Wort.

In der Folge sprach Strache sowohl im ORF-Talk "Im Zentrum" als auch in der "Zeit im Bild 2" von einer inszenierten Aufnahme. Christandl wies den Vorwurf der Manipulation zurück und ging vor Gericht.

Wird Immunität aufgehoben?

Ob die Immunität Straches deshalb aufgehoben und damit die behördliche Verfolgung der vorgeworfenen strafbaren Handlung erlaubt wird, liegt nun beim Nationalrat. Das Straflandesgericht hat schriftlich um eine Entscheidung gebeten. Die inkriminierte Handlung stehe "nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten", heißt es in der Anfrage, daher ist eine solche notwendig.

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