Sterbehilfe: Brandstetter will nichts ändern

Justizminister zur Empfehlung der Bioethikkommission: Lockerung des Verbots wäre ein Fehler.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will das im Strafrecht verankerte Verbot der Beihilfe zum Selbstmord nicht angreifen. "Ich bin davon überzeugt, dass es ein Fehler wäre, hier Lockerungen vorzunehmen", sagte er am Freitagabend in der Zeit im Bild 2 zur jüngsten Empfehlung der Bioethikkommission in Sachen Sterbehilfe.

In extremen Fällen gebe es schon jetzt die Möglichkeit, im Strafverfahren einen "entschuldigenden Notstand" zu berücksichtigen, bekräftigte Brandstetter seine Position. Er verwies auf die Gefahr, die eine Lockerung des Sterbehilfeverbots berge: "Dass natürlich der psychologische Druck auf pflegebedürftige Person sehr stark wird. Das ist etwas, an das will man gar nicht denken." Statistiken aus Ländern wie den Niederlanden, in denen Sterbehilfe legal ist, sprächen hier eine klare Sprache.

Mitterlehner "eher skeptisch"

ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner ist "eher skeptisch" bezüglich einer Lockerung des Sterbehilfeverbots im Strafrecht, sagte er am Samstag im Ö1-Journal zu Gast. "Wir wollen nicht Liberalisierung um jeden Preis", will er seiner Partei, aus der ablehnende Bewertungen der entsprechenden Empfehlung der Bioethikkommission gekommen waren, hier auch keine offensive Linie vorgeben.

Im Programmprozess der ÖVP will Mitterlehner vor allem den Punkten Vorzugsstimmen und Frauenanteil größeres Augenmerk widmen, sagte er mit Blick auf die jüngste Mitgliederbefragung. Diese Maßnahmen werde man am Parteitag im Mai diskutieren.

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