Stein des Anstoßes: Experte kritisiert Maßnahmenvollzug

Stein des Anstoßes: Experte kritisiert Maßnahmenvollzug
Der ehemalige ärztliche Leiter der Justizanstalt übt schwere Kritik: Wer weggesperrt werde, hänge oft nur von der Postleitzahl ab.

Durch den jüngsten Skandal um einen schwer misshandelten 74-jährigen Mann in der Justizanstalt Stein ist der "Maßnahmenvollzug" in die Schlagzeilen geraten. Der KURIER hat einen Experten gefragt, wie man in den psychiatrischen Vollzug eingewiesen wird – und ernüchternde Antworten bekommen. "Ein wesentlich korrelierendes Kriterium, ob Sie in der Maßnahme landen, ist die Postleitzahl", sagt Patrick Frottier, ehemaliger psychiatrischer Leiter der Justizanstalt Wien-Mittersteig. "Je nach individuellem Wissen und Können handhaben Richter die Bestellung von psychiatrischen Gutachten ganz unterschiedlich, und so kommt es zu signifikanten Unterschieden."

Am Mittersteig und in vier anderen Gefängnissen sitzen jene Häftlinge, die vom Gericht für "geistig abnorm" erklärt wurden und daher zusätzlich zur Gefängnisstrafe eine Einweisung in die Maßnahme verordnet bekommen. Dies ist sogar dann möglich, wenn die Strafe eigentlich nur auf Bewährung ausgesprochen wurde. So jedenfalls geschah es im Fall eines bis dahin unbescholtenen Angeklagten, dem eine bedingte Strafe von sechs Monaten einen Gefängnisaufenthalt von zwei Jahren einbrachte. Denn als Anlass für eine Einweisung braucht es nicht viel: "Eine unüberlegte Bemerkung, die als lebensgefährliche Drohung ausgelegt wird; und ein Gutachten, in dem eine psychische Störung und eine daraus resultierende erhöhte Gefährlichkeit festgestellt werden", sagt Frottier. "Das könnte unter Umständen auch Ihnen passieren."

"Im Zweifel gegen den Angeklagten"

Eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug gilt prinzipiell als unbefristet, bis das Gericht aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die Entlassung empfiehlt.

Erfahrungsgemäß gelte bei der Entlassungsentscheidung die Regel: "Im Zweifel gegen den Angeklagten", so Frottier. Die Konsequenz: Durch steigende Einweisungszahlen und zögerliche Entlassungen haben sich die Häftlingszahlen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer steigt: 2012 waren 875 Personen in der "Maßnahme" – das ist fast jeder siebente Strafgefangene.

"Wir müssen uns fragen, ob die unbefristete Anhaltung noch geeignet ist", kritisierte im Vorjahr Volksanwältin Gertrude Brinek, die besonders die langen Wartezeiten auf Therapien bemängelt.

Das unpopuläre Thema wurde von den letzten Regierungen de facto liegen gelassen; der aktuelle Koalitionspakt verspricht zwar eine "Prüfung" der Regelung, aber erst Skandale wie der in Stein bringen Bewegung in die Debatte.

Die Rechtslage wälze die Verantwortung von den Gerichten auf die Ärzte ab, sagt Frottier. Den Richtern fehle das Verständnis, um das Gesetz sensibel anzuwenden, so der Experte, der bis heute das Justizministerium berät.

Inkonsequente Justiz

Hinzu komme: Die Gerichte seien inkonsequent bei der Anforderung von Gutachten; und die Experten seien sich oft uneinig bei ihren Einschätzungen. Einfaches Beispiel: Ein Angeklagter kann psychisch gestört sein, die Störung muss aber nicht die Ursache für die Straftat sein. In solchen Fällen würde auch eine Therapie nicht unbedingt die Rückfallgefahr reduzieren.

Bei spektakulären Mordfällen und Sexualdelikten laste auf den Gutachtern zudem der öffentliche Druck, die Täter lange wegzusperren.

Natürlich gebe es seltene Fälle, in denen die Wiederholungsgefahr eine dauerhafte "Verwahrung" des Täters notwendig mache. Das betreffe aber weniger als 0,5 Prozent der Häftlinge. Am anderen Ende des Spektrums stehen psychisch schwer kranke Menschen, die wegen vergleichsweiser harmloser Delikte (z. B. "gefährliche Drohung") über zehn Jahre absitzen. Das seien zwar oft sehr "schwierige Menschen", aber man könne nicht jeden, der sich nicht in die Gesellschaft eingliedern kann, auf unbestimmte Zeit einsperren, so Frottier.

Eines ist sicher: Dem zweifelhaften Nutzen stehen hohe Kosten gegenüber. Laut Rechnungshof kostet ein Tag Unterbringung in der Maßnahme fast doppelt so viel wie die Haft im Normalvollzug.

Experten wie Frottier fordern daher: Der Strafvollzug für psychisch gestörte zurechnungsfähige Täter gehört abgeschafft oder grundlegend reformiert. Nur für wenige sei die Sicherungsverwahrung sinnvoll. In den meisten Fällen würde ein erweitertes Therapieangebot im Normalvollzug ausreichen – und es käme deutlich billiger.

Vergangene Woche nutzte Justizminister Wolfgang Brandstetter einen Aufenthalt in Schweden zur Visite eines Vorzeige-Gefängnisses in der Nähe vom Stockholm – er wollte persönlich Erfahrungen für einen Neustart des „Maßnahmen-Vollzugs“ in Österreich sammeln.

„Die Menschen werden hier nicht weggesperrt, sondern betreut“, zeigte sich der Justizminister im KURIER-Gespräch nachhaltig beeindruckt. Bis Herbst soll ein Maßnahmenpaket stehen, das mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten soll. Besonderes Augenmerk gilt den Änderungen im Jugendstraf- und Maßnahmenvollzug. Auch die von Brandstetter angekündigte Auflösung der Vollzugsdirektion, die als „Generaldirektion“ wieder im Ministerium angesiedelt werden soll, gehört mit ins Paket.

Federführend erarbeitet wird das Paket von einem Korruptionsexperten: Erich Mayer, bisher Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wurde ins Kabinett berufen, um die Reform durchzuziehen. Dass er kein Strafvollzugsexperte ist, lässt man im Ressort nicht gelten: Mayer komme „von außen, kenne aber die Strukturen im Ministerium“, heißt es dazu vom Minister.

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