Asylgesetz mit vier SP-Gegenstimmen beschlossen

Flugblätter einer SPÖ-nahen Organisation im Parlament
Die Verschärfungen im Asylrecht sorgten für eine emotionale Parlamentsdebatte mit Zettelabwurf.

In roten Regierungskreisen machte sich Mittwochvormittag Nervosität breit: Im Parlament stand die Abstimmung über die Verschärfung der Asylgesetzgebung auf der Tagesordnung. Mehrere sozialdemokratische Abgeordnete hatten sich im Vorfeld kritisch dazu geäußert. Unter ihnen die Chefin der Jungen Generation Katharina Kucharowits, die Wiener Abgeordnete Nurten Yilmaz, die oberösterreichische Mandatarin Daniela Holzinger sowie die Niederösterreicherin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Asylgesetz mit vier SP-Gegenstimmen beschlossen
ABD0026_20160427 - WIEN - ÖSTERREICH: Die SPÖ-Abgeordneten Daniela Holzinger (L.) und Katharina Kucharowitz während einer Sitzung des Nationalrates zum am Mittwoch, 27. April 2016, im Parlament in Wien. - FOTO: APA/ROBERT JAEGER
Ihnen sind bei der Abstimmung allerdings keine weiteren Abweichler gefolgt. Es blieb bei vier SPÖ-Gegenstimmen, die ÖVP votierte geschlossen für die Novelle, ebenso das Team Stronache. Ablehnung kam von Grünen, Freiheitlichen und NEOS.

Begleitet war die Abstimmung von einem Zettelabwurf von der Besuchergalerie auf den SPÖ-Klub. Partei(nahe) Organisationen protestierten mit dem Slogan: "Geht nicht über Leichen! Das hält euch auch nicht über Wasser." Zumindest ein Quartett aus der SPÖ teilte diese Bedenken.

Worum geht's?

Mit der Verschärfung der Asylgesetzgebung wird der Regierung ermöglicht, per Verordnung Asylanträge an den Grenzen abzulehnen und Flüchtlinge, die aus Nachbarländern kommen, dorthin zurückzuschicken. Die "Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen" - vulgo "Notstandsverordnung" - sollen zunächst auf sechs Monate befristet gelten. Allerdings können die Maßnahmen drei Mal um je ein halbes Jahr verlängert werden.

Neu ist auch "Asyl auf Zeit": Für alle, die seit 15. November 2015 gekommen sind, soll der Asylstatus nur noch auf drei Jahre befristet gelten. Danach soll es eine neuerliche Prüfung geben. Hat sich in der Zwischenzeit die Sicherheitslage im Herkunftsland verbessert, wird der Asylstatus aufgehoben. Hat sich die Situation jedoch nicht gebessert, wird der Asylstatus unbefristet verlängert.

Verschärft wird auch der Familiennachzug: Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familien künftig erst nach drei Jahren nach Österreich holen, außerdem müssen sie dafür wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für Asylwerber, bei denen der Antrag auf Familiennachzug nicht binnen drei Monaten gestellt wird, nachdem sie den Asylstatus erhalten haben.

Emotionale Debatte

Freilich bedeutet eine Notverordnung nicht, dass es in Österreich keine Asylansuchen mehr geben wird. Denn bei Flüchtlingen, die es ins Landesinnere schaffen und deren Weg ins Land nicht nachvollziehbar ist, muss der Antrag weiterhin behandelt werden, da keine Rückschiebungen in einen anderen Staat möglich sind.

Für den freiheitlichen Abgeordneten Gernot Darmann handelt es sich dann auch um nichts anderes als ein "Placebo-Gesetz". Hier werde ein "neues Mascherl für geltendes Recht" angebracht. Denn schon jetzt sei Österreich nur von sicheren Nachbarländern umgeben, müsste also gemäß EU-Regeln überhaupt keine Asyl-Anträge behandeln. Darmann empfahl, nicht weiter ein Flickwerk an Gesetzen zu gestalten sondern einen generellen Neustart.

VP-Sicherheitssprecher Werner Amon fragte sich darauf, wie die FPÖ diesen gestalten würde. Denn konstruktive Vorschläge seien von den Freiheitlichen einmal mehr nicht vorgelegt worden.

Seitens der Grünen Klubobfrau Eva Glawischnig kam die Forderung, die ganze Problematik gesamthafter zu sehen: "Sie reduzieren das Problem darauf, dass man Grenzen dicht machen muss." Dabei bräuchte es intensivierte Friedensbemühungen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge und mehr Geld für das UNO-Flüchtlingswerk. Was die Koalition dagegen vorlege, sei eine "De facto-Aushebelung des Asylrechts", die vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten werde.

Ganz ähnlich argumentierte NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak. Er frage sich, welches Grundrecht die Regierung denn als nächstes ausschalten wolle. Überdies erinnerte Scherak daran, wann das letzte Mal mit einer Notstandsverordnung regiert worden sei - in den Jahren 1932 bis 1934. Insgesamt hielt Scherak der Regierung vor, bloß das Geschäft der FPÖ zu betreiben und damit den Menschen Angst zu machen.

Verärgert auf die oppositionellen Vorhaltungen reagierte SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl. Denn Österreich leiste Hervorragendes und 24 EU-Länder täten gar nichts. Mit dem angepeilten Höchstwert von 37.500 Asylanträgen liege Österreich noch immer an erster Stelle und dann werde man noch dafür kritisiert. Allerdings gibt es die Kritik auch aus den eigenen Reihen. Ein Quartett aus dem sozialdemokratischen Klub wird der Novelle die Zustimmung verweigern.

Dafür darf sich die Koalition über seltene Unterstützung des Team Stronach freuen. Dessen Abgeordneter Christoph Hagen findet es gut, dass klare Signale gesendet werden, dass sich Wirtschaftsflucht nicht lohne. Das werde die Menschen dazu bewegen, zu Hause zu bleiben: "Abschreckung ist wichtig." Dies gelte umso mehr für Schlepper, für die das Team Stronach eine höhere Strafandrohung beantragte.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), der am Mittwoch auch im Parlament vorgestellt wurde, begründete die noch von seiner Vorgängerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) gestaltete Novelle damit, dass eine europäische Lösung nicht in dem Maße da sei, wie man sich das wünschen würde. Daher müsse man beachten, dass es eben auch ein Recht auf Sicherheit für jene gebe, die bereits im Lande seien.

Weitere Themen

Weiteres großes Thema sind schärfere Konsequenzen für straffällig gewordene Politiker, die am Mittwoch debattiert und am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Der erste Plenartag steht zudem im Zeichen mehrerer Justiz-Vorhaben, der Schaffung des zentralen Kontenregisters und der Strafverfolgung des Drogenhandels im öffentlichen Raum. Außerdem werden Schockbilder und deutlichere Warnungen auf Zigarettenpackungen beschlossen.

Ban Ki-Moon am Donnerstag

Eine weiteres Novum gibt es am Donnerstag. Erstmals wendet sich mit UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon eine "herausragende Persönlichkeit" der internationalen Politik ans Plenum, und zwar auf Englisch mit Simultanübersetzung.

Der Bundesfinanzrahmen bis 2020, der mehr Geld für Sicherheit und Entwicklungshilfe bringen soll, wird in Erster Lesung behandelt. Für Autofahrer wird am Donnerstag das Handyverbot am Steuer verschärft, für sozial Schwache das Basiskonto geschaffen.

  • Allen voran soll die „Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ befristet werden. Vorerst sollen sie nur für sechs Monate gelten. Die Maßnahmen können allerdings drei Mal um jeweils halbes Jahr verlängert werden kann. Das bedeutet, dass es maximal zwei Jahre bei einem außerordentlichen Flüchtlingszustrom der Regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats ermöglicht wird, per Verordnung Asylanträge an den Grenzen abzulehnen und Flüchtlinge, die aus Nachbarländern kommen, ohne wirklichem Verfahren in diese unverzüglich zurückzuschicken.
  • Für alle Asylwerber, die seit 15. November 2015 eingetroffen sind, soll „Asyl auf Zeit“ gelten. Der Asylstatus wird nur noch für drei Jahre vergeben. Sollte sich die Sicherheitslage im Herkunftsland ändern, wird der Flüchtlingsstatus aufgehoben und die betroffene Person muss das Land verlassen, oder wird abgeschoben. Hat sich die Lage im Heimatland nicht verändert, wird der Asylstatus unbefristet verlängert.
  • Für Unbegleitete Minderjährige wird es weiterhin schnellere Verfahren geben. Es wird im Gesetz festgelegt, dass aufgrund der ungewöhnlich großen Flüchtlingsströme der vergangenen Monate - befristet auf zwei Jahre - Verfahren 15 Monate statt der bisher festgelegten sechs dauern dürfen. Etabliert wird auch die Verpflichtung, sich als anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter beim Integrationsfonds zu registrieren.
  • Auch die Regeln für den Familiennachzug werden neu geregelt. Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familien erst nach drei Jahren nach Österreich nachholen. Auch müssen gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen nachgewiesen werden.
  • Schubhäftlinge, bei denen eine Abschiebung geplant ist, können statt bisher sieben Tagen bis zu 14 Tagen in Schubhaft bleiben. Eine Anhaltung bis zu 14 Tagen kann auch dann durchgeführt werden, wenn der Betroffene seiner Verpflichtung aus einem gelinderen Mittel nicht nachkommt.

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