Mikls Zahlen sprechen gegen Wehrpflicht

Mikls Zahlen sprechen gegen Wehrpflicht
SPÖ-Prognose: Bald gibt es mehr Zivis als Grundwehrdiener.

Als Johanna Mikl-Leitner jüngst im KURIER die aktuelle Statistik zu den heimischen Zivildienern präsentierte, da war sie irgendwie stolz: 13.869 junge Österreicher haben sich allein im Vorjahr für den Wehr-Ersatzdienst entschieden – mehr denn je zuvor, ein Rekordwert also, und für die ÖVP-Ressortchefin ein gewichtiges Argument, warum die Wehrpflicht weiter Sinn macht. Man könne auf so viel soziales Engagement stolz sein.

Die SPÖ versuchte den Spieß gestern umzudrehen. Für sie bzw. ihren Verteidigungsminister Norbert Darabos ist nämlich genau das das Problem: Laut Darabos wollen mittlerweile so viele junge Männer lieber zum Zivildienst als zum Militär, dass das Verhältnis zwischen Wehr- und Ersatzdienst kippt. „Allein zwischen 2006 und 2011 ist die Quote der Zivildiener auf Kosten der Grundwehrdiener-Quote von 27 auf 37 Prozent angestiegen“, sagte Darabos’ Sprecher Stefan Hirsch.

In Wien würde sich schon heute mehr als die Hälfte der tauglichen jungen Männer für den Zivildienst entscheiden. Hirsch: „Setzt sich der Trend fort, dann gibt es möglicherweise schon ab 2016 in ganz Österreich mehr Wehr-Ersatzdiener als Wehrdiener. Spätestens dann führt sich das aktuelle System ad absurdum.“

Weg vom Heer

Gemessen an der Gesamtzahl der männlichen Bevölkerung ist die „Flucht“ vor dem Dienst an der Waffe sogar noch dramatischer.

Denn nimmt man nicht bloß die Tauglichen, sondern alle stellungspflichtigen jungen Männer als Maßstab, so bleiben dem Militär von 100 jungen Österreichern, die theoretisch Grundwehrdienst leisten sollten, gerade einmal 38. Der Rest geht zum Zivildienst oder ist vorübergehend bzw. grundsätzlich untauglich.

Für die SPÖ und ihren Minister ist der starke Zug zum Zivildienst naturgemäß ein starkes Argument für ihr Berufsheer-Modell. „Spanien musste genau aus diesem Grund sein System umstellen“, sagt Darabos’ Sprecher. „Wenn sich mehr Männer zum Ersatz- als zum eigentlichen Wehrdienst melden, dann stellt sich auch verfassungsrechtlich die Frage, ob man einen Zwangsdienst noch rechtfertigen kann.“

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