Sozialausschuss: 300 Euro Rente für misshandelte Heimkinder beschlossen

Symbolbild
Monatlich 300 Euro ab Juli 2017. Ausweitung auf Pflegekinder und Mindestsicherungsbezieher soll kommen.

Das Vorhaben der Regierung, misshandelten Heimkindern eine gesetzliche Rentenleistung von 300 Euro monatlich zukommen zu lassen, hat im Sozialausschuss des Nationalrats am Donnerstag Unterstützung von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS erhalten. Offen ist noch eine Ausweitung auf Pflegekinder und Mindestsicherungsbezieher. Für Letzteres braucht es eine Verfassungsbestimmung.

Wer in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirche missbraucht bzw. misshandelt wurde und dafür eine pauschalierte Entschädigungsleistung vom Heimträger erhalten hat, wird ab Erreichen des Regelpensionsalters bzw. ab Pensionsantritt eine monatliche Zahlung von 300 Euro erhalten. Dieser Betrag gilt laut Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) brutto für netto und wird erstmals ab Juli 2017 ausbezahlt, berichtete die Parlamentskorrespondenz aus dem Ausschuss.

Regierung: Rund 7.000 Fälle

Man rechne damit, dass davon zunächst etwa 2.000 Personen Gebrauch machen werden. Insgesamt geht die Regierung von rund 7.000 Fällen aus, die jährlichen Kosten werden auf vorläufig acht Millionen Euro geschätzt. Damit soll der Einkommensnachteil, der durch staatliches Wegschauen bzw. Nichthinschauen entstanden ist, ein wenig reduziert werden, betonte Stöger.

Sozialausschuss: 300 Euro Rente für misshandelte Heimkinder beschlossen
Ausführlich diskutiert wurde im Ausschuss auch über einen - nicht eingebrachten - Abänderungsantrag der Regierungsparteien. Unter Bezugnahme darauf erklärte Stöger, dass er die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für wichtig erachtet. Zu klären sei auch noch die Frage der Ausweitung des Bezieherkreises auf Pflegekinder oder Mindestsicherungsbezieher. Um zu gewährleisten, dass die Rentenleistungen nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden, brauche es jedoch eine verfassungsrechtliche Bestimmung.

Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) teilte mit, dass die Sozialsprecher der einzelnen Fraktionen am 19. April über die einzelnen Punkte beraten werden. Er hoffe, dass dann im Nationalratsplenum ein einstimmiger Beschluss des Heimopferrentengesetzes (HOG) möglich ist.

Vor der Debatte war im Ausschuss ein Expertenhearing angesetzt. Udo Jesionek, Präsident der Verbrechensopfer-Hilfsorganisation Weisser Ring, pochte dabei auf Begleitmaßnahmen und warnte vor Retraumatisierungen. Waltraud Klasnic sprach sich im Namen der von der Kirche eingesetzten Opferschutzanwaltschaft für die Einbeziehung von Missbrauchsopfern auch in Internaten und Pflegefamilien aus. Johanna Zimmerl vom Kinderschutzverein "die möwe" ortete gewisse Ungleichbehandlung, da Opfer von familiärer Gewalt von der Rente ausgeschlossen sind.

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