Mindestsicherung: Sozialämter kaufen Pensionszeiten nach

Symbolfoto.
Angaben über Fallzahlen gibt es keine. Unter dem Strich sollen mit dieser Praxis Kosten gespart werden.

Sozialämter kaufen Pensionszeiten für Mindestsicherungsbezieher nach, damit diese in den Ruhestand wechseln können. Dies soll sogar Kosten sparen und in nicht allzu vielen Fällen vorkommen, erklären die zuständigen Stellen diese zumindest auf den ersten Blick ungewöhnliche Praxis auf APA-Anfrage.

Diesen behördlichen Kauf von Pensionszeiten gibt es nach Angaben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) schon seit vielen Jahren. Öffentlich bekannt war das allerdings nicht. Zuletzt berichtete der Pensionsexperte Peter Kilga darüber in der Tiroler Tageszeitung.

"Kein Geschenk"

Peter Grüner, Sprecher des SPAK (Sozialpolitischer Arbeitskreises) bestätigte der TT, dass dieses Vorgehen in Ausnahmefällen zur Anwendung komme. "Das ist aber kein Geschenk. Das Sozialamt macht diesbezüglich eine ganz klare Kosten-Nutzen-Rechnung, ob das auf Dauer die günstigere Lösung ist."

Auch in anderen Ländern gibt es diese Praxis. Laut Auskunft der Sozialabteilung des Landes gibt es in Oberösterreich "sehr vereinzelt" Fälle, wo ein Nachkauf von Versicherungszeiten vorgenommen wurde. Die Entscheidung, ob eine solche Hilfe gewährt werde, liege bei den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistraten, die (ähnlich in Tirol) angewiesen sind, neben der individuellen Situation der Personen auch die Kosten-Nutzen-Situation zu bewerten.

Abfederung sozialer Härten

Aus dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung heißt es, die entsprechende Bestimmung diene der Abfederung sozialer Härten, wenn nur wenige PV-Monate zum Pensionsbezug fehlen und werde ohne Rechtsanspruch nur ausnahmsweise angewendet. Eine entsprechende Vorgangsweise wird auch in Kärnten bestätigt.

Mindestens 180 Versicherungsmonate

Worum es konkret geht: Um in Österreich einen Pensionsanspruch zu erhalten, braucht man 180 Versicherungsmonate, also 15 Jahre. Davon müssen für die Jahrgänge ab 1955 sieben Jahre echte Beitragsjahre sein, also aufgrund einer Arbeit erworben. Nun gibt es etliche Fälle, wo Personen aus unterschiedlichsten Gründen diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Sie wären damit auch im höheren Alter auf die Mindestsicherung angewiesen, die ja finanziell von den Ländern und Gemeinden getragen wird.

Nun bleibt ein Ausweg. Spielt der Betroffene mit - und das wird er in der Regel tun -, kann die Sozialabteilung ihm die bis zum Pensionsanspruch nötigen Monate mittels einer Weiterversicherung finanzieren. Ist dann der Anspruch erreicht und das nötige Antrittsalter gegeben, kann die Person in den Ruhestand gehen. Die Länder müssen nicht mehr bezahlen, weil die Pension ja aus dem Versicherungstopf fließt, und auch der Betroffene hat etwas davon, weil Pensionen ja regelmäßiger valorisiert werden als die Mindestsicherung.

Allzu gerne spricht keine der betroffenen Einrichtungen über diese Praxis. So konnten oder wollten weder PVA noch Sozialministerium noch zuständige Länder-Abteilungen die Fallzahlen bekannt geben. Versichert wurde aber jeweils, dass es sich um wenige Personen handle. Im Sozialministerium wird etwa argumentiert, dass nur jene Fälle für den Nachkauf infrage kämen, in denen nur mehr wenige Monate für einen Anspruch fehlten bzw. der Sozialhilfeempfänger das Regelpensionsalter bereits erreicht habe.

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