Sobotka: Pass-Sicherheitslücke ist "Nullum"
Das Vorarlberger Landeskriminalamt ermittelt derzeit gegen jene Journalisten, die aus Recherchegründen versucht haben, Wahlkarten mit falscher Pass-Nummer zu beantragen. Das bestätigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. In den Befürchtungen, durch die Angabe einer falschen Identität gebe es eine weitere Sicherheitslücke, sieht er ein "Nullum", wie er sagte.
Antrag nicht abgeschickt
Mehrere Journalisten hatten versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Pass-Nummer anzugeben. Abgeschickt worden sei der Antrag allerdings nicht, bestätigte auch das Innenministerium. Dennoch werde in solchen Fälle das Landeskriminalamt automatisch aktiv, hieß es weiter. Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.
Drei Sicherheitsstufen
Eine weitere Sicherheitslücke im Wahlkartensystem sieht Sobotka jedenfalls nicht. Gleich drei Sicherheitsstufen würden die Ausstellung auf eine falsche Person verhindern: So müsse die Wahlbehörde überprüfen, ob die Nummer mit dem Antragsteller ident sei. Auch die Zustellung per eingeschriebenem Brief sei eine weitere Sicherheitsschleife, erläuterte Sobotka. "Zu 100 Prozent können Sie Fehler nie ausschließen, das ist aber jetzt ein Nullum", zeigte sich der Innenminister sicher, dass die aufgezeigte angebliche Lücke im Wahlkartensystem kein weiterer Anfechtungsgrund der Präsidentschaftswahl sein werde.
Salzburg: Keine Ausgabe von Wahlkarten bei falscher Passnummer
Die Stadt Salzburg hat am Dienstag in einer Aussendung klargestellt, dass Wahlkarten unter Angabe einer falschen Passnummer definitiv nicht ausgegeben werden. "Dass eine Wahlkarte unter Zugrundelegung eines falsch ausgefüllten Antrages tatsächlich zugestellt wurde, kann ausgeschlossen werden" betonte Salzburgs Magistratsdirektor Martin Floss. "Hier wurde bedauerlicherweise ein falscher Eindruck erzeugt."
Die Stadt Salzburg bietet ein Online-Bestellservice für Wahlkarten an. Dabei muss als eindeutige Identifikation die Passnummer des Antragstellers eingetragen werden. Da Passnummern als "security class 3"-Daten gelten, dürfen sie nicht durch die EDV alleine abgeglichen werden, so die Stadt. Deshalb werden im Wahlservice der Stadt alle Daten durch Mitarbeiter persönlich überprüft.
Bei den bisher rund 1.100 online eingegangenen Wahlkartenbestellungen wurden 20 Fälle mit falschen Passnummern festgestellt. "Ein Großteil davon waren offensichtlich Zahlenstürze. Wir kontaktieren die Antragsteller dann telefonisch oder per Mail und bitten um die Durchgabe der korrekten Passnummer", schilderte Wahlservice-Leiter Franz Schefbaumer. Derartige Fälle würden intern mit Aktenvermerk dokumentiert und erledigt.
Bürgermeister kritisiert Journalisten
In zwei Fällen sei offensichtlich bewusst eine falsche Passnummer eingegeben worden. Derartige Falschangaben könnten sogar ein strafrechtliches Delikt darstellen, darauf werde in der Online-Bestellmaske auch hingewiesen. "Und hier wird's endgültig obskur", so Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ): "Dass dabei der journalistische Grundsatz von check und re-check missachtet wurde, passt ins Bild".
Auch in Graz trat ein Fall auf
In der steirischen Landeshauptstadt Graz ist ebenfalls eine Wahlkarte für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl mit falscher Passnummer beantragt worden. Aufgrund der E-Mail-Adresse sei schnell klar gewesen, dass es sich dabei um den Versuch eines Journalisten gehandelt hat. Der Antrag wurde abgelehnt, sagte Magistratsdirektor Martin Haidvogl.
Laut dem Magistratsdirektor sei der Fall am Montag aufgetreten und "dank aufmerksamer Mitarbeiter" für den Antragsteller erfolglos verlaufen. Dieser habe schnell als Journalist identifiziert werden können. "Wir haben ihm mitgeteilt, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann", so Haidvogel.
Innenministerium: Gemeinden zuständig
Im Innenministerium betonte man, zuständig für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahlkarten-Anträge sind die jeweiligen Gemeinden. Dass man beim Antrag eine falsche Passnummer angeben kann, bestätigte der zuständige Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl. Ausgestellt werden dürfte eine Karte in einem solchen Fall aber nicht.
Die Gemeinden müssten diese Angaben prüfen - und zwar über die sogenannte "Zentralen Evidenz" auf elektronischem Weg. Bei unrichtigen Daten dürfe keine Wahlkarte ausgestellt werden. Auch sei in jenem Fall, in dem ein Journalist des Online-Protals nzz.at testweise mittels falscher Passnummer eine Wahlkarte bestellt hatte, seines Wissens nach keine ausgestellt worden, so Vogl. "Derzeit sind uns keine Fälle bekannt, wonach missbräuchlich eine Wahlkarte ausgestellt worden wäre."
Sofern die jeweilige Gemeinde die Überprüfung korrekt durchführt, könne es also zu keiner fehlerhaften Ausstellung einer Wahlkarte kommen. Zudem seien die Gemeinden in einem Rundschreiben nochmals auf diese Verantwortung hingewiesen worden.
Grenzen der Überprüfbarkeit
Es gebe aber Grenzen der Überprüfbarkeit, räumte der Sektionschef ein: Sollte etwa jemand die Passnummer sowie sonstige Daten eines Wahlberechtigten kennen, dann könnte er elektronisch oder schriftlich eine Wahlkarte bestellen. "Da gibt es keine Handhabe." Allerdings bekomme man dann die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt, was eine weitere Hürde darstellt. Nur wenn man die Karte mittels elektronischer Signatur online bestellt, brauche man keinen weiteren Nachweis mehr und bekommt die Karte auf normalem Postweg zugesandt. "Der reibungslose Ablauf von Wahlen ist selbstverständlich auch vom korrekten Verhalten der Behörden sowie aller Bürger abhängig. Einer gewissen kriminellen Energie kann man allerdings nicht immer vorbeugen", sagte Vogl.
Gefragt, ob derartige Vorkommnisse ein möglicher Grund für die Anfechtung der Stichwahl-Wiederholung am 4. Dezember sind, sagte der FP-Chef: "Darüber denke ich nicht einmal nach."
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl forderte die Verantwortlichen auf, zu überlegen, ob man bei der Wahlrechtsreform nicht noch nachschärfen müsste. Die als Ausnahme gedachte Briefwahl sei mittlerweile zur Regel geworden. Man müsse überlegen, ob man nicht andere Maßnahmen setzen kann, "die die Sicherheit garantieren" und gleichzeitig allen Wahlberechtigten die Möglichkeiten geben, zur Wahl zu gehen. So könnte man etwa einheitliche Öffnungszeiten der Wahllokale in ganz Österreich oder eine Wahlmöglichkeit am Vortag des Wahltages andenken, so der Generalsekretär. Strache sagte, "Mindestanforderung" sei, dass man sich die Briefwahlkarte persönlich abholen muss.
Grüne gelassen
Grünen-Chefin Eva Glawischnig sieht die Sache hingegen "eher gelassen". "Wenn sich jemand rechtswidrig verhält, gibt es das Strafrecht", merkte Glawischnig - ebenfalls in einer Pressekonferenz - dazu an, dass in manchen Gemeinden Wahlkarten über Internet mit einer falschen Passnummer angefordert werden können. Sie sieht darin keinen weiteren Anfechtungsgrund, und deponierte die Hoffnung, "dass wir diese Wahl ohne irreparable Schäden" hinbringen.
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