Sicherheitspaket: Spitzenbeamte wehren sich gegen ihre Kritiker

Flächendeckende Überwachung? Nein, das war so nie geplant, sagen Pilnacek und Kogler
Was Justiz- und Innenressort auf den Vorhalt antworten, "DDR-Methoden" zu planen.

Politisch betrachtet ist die Sache gelaufen. Erst waren die Oppositionsparteien dagegen, dann hatte die SPÖ ihre Einwände – und jetzt fehlt dem so genannten Sicherheitspaket schlicht die parlamentarische Mehrheit.

Für das Justiz- und auch das Innenministerium ist die Sache damit freilich längst nicht erledigt. Zum einen haben die Legisten und Experten beider Häuser seit Jahren an dem Projekt gearbeitet – es magerlt sie, wenn Datenschützer vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte warnen.

Vorbericht: Kritik an "überschießen­den Eingriffen" durch geplantes Sicherheitspa­ket

Dessen ungeachtet geht es Polizei und Justiz aber auch um Praktisches, nämlich: um die tägliche Arbeit.

Und weil beide überzeugt sind, dass man nur mit den im Sicherheitspaket vorgeschlagenen Maßnahmen "Waffengleichheit" mit schweren Straftätern herstellen könne, rückten der Chef der Strafrechtssektion, Christian Pilnacek, und Österreichs höchster Beamter im Sicherheitsapparat, Konrad Kogler, nun aus, um eine Art Ehrenrettung zu versuchen.

Was sind ihre Argumente? Ein Überblick:

Ermöglicht das Sicherheitspaket die Massenüberwachung der Bürger?

Nein, antworten Pilnacek und Kogler unisono.

Ihr stärkstes Argument sind die schon jetzt geltenden Gesetze. Der Rechtsschutz bei Chat-Überwachungen (WhatsApp, etc.) bleibe unverändert und genauso umfassend wie schon jetzt bei wesentlichen Grundrechtseingriffen wie der Telefon-Überwachungen. "Grundsätzlich ist ein dringender Tatverdacht erforderlich, um überhaupt jemanden zu überwachen", sagt Pilnacek. Zusätzlich müsse die Überwachung vom Staatsanwalt angeordnet und von einem Richter genehmigt werden. "Und der Rechtsschutz-Beauftragte bleibt – wie bisher – eingebunden."

Für Konrad Kogler würde das Sicherheitspaket nur die Ebene der Überwachung ändern. "Wir wissen aus Ermittlungen im Terror- oder Suchtmittel-Bereich, dass die Verdächtigen zunächst über das Telefon kommunizieren und sich dann in verschlüsselten Nachrichten-Diensten verabreden." Bei einem mittlerweile verurteilten IS-Aktivisten habe man 120.000 WhatsApp-Nachrichten am Handy gefunden. "Wir müssen den Verdächtigen auf diese Kommunikationsebene einfach folgen können."

Sind Unschuldige, die mit Verdächtigen Kontakt haben, künftig Verdächtige?

Auch die Sorge, dass Unschuldige, die mit Verdächtigen WhatsApp-, SMS- oder anderen Kontakt haben, künftig schneller ins Visier der Ermittler geraten, ist laut Pilnacek und Kogler unbegründet. "Wenn sich im Zuge einer Telefonüberwachung herausstellt, dass ein Verdächtiger mit einer unbeteiligten Privatperson telefoniert, wird das auch nicht protokolliert. Falls doch, muss es der Staatsanwalt aus dem Akt streichen", sagt Pilnacek. Ermittlungen in der "Cloud" eines Unbeteiligten sind, so das Justizministerium, explizit nicht im Sicherheitspaket vorgesehen bzw. erlaubt.

Können die Behörden bei Nachrichten-Anbietern wie "WhatsApp" nicht einfach Protokolle anfordern, um Chats von Verdächtigen zu bekommen anstatt online zu überwachen?

"Eben nicht", antwortet Markus Klemen von der "Österreichischen Computer Gesellschaft". Wenn die Polizei bisher wissen wollte, wer mit wem telefoniert, konnte sie die Telekom-Anbieter fragen. Warum also nicht bei WhatsApp oder Facebook? Weil die gängigen Kommunikationstools laut Klemen so gemacht sind, dass der Chat direkt zwischen den beiden Handys verschlüsselt wird. WhatsApp habe keine Aufzeichnungen oder Schlüssel. Zudem besteht das Problem, dass anonyme Programmierer Kommunikationsprogramme zum Download online stellen. Wenn Verdächtige solche Programme verwenden, gibt es niemanden, bei dem Behörden Chat-Protokolle anfordern könnten.

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