Sicherheitspaket mit Messenger-Überwachung in Begutachtung

Sicherheitspaket mit Messenger-Überwachung in Begutachtung
Wird es umgesetzt, ist künftig die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp möglich. Zudem wird die Video-Überwachung erleichtert und kann wieder eine Speicherung von Kommunikationsdaten angeordnet werden.

Das Sicherheitspaket ist seit heute Vormittag in Begutachtung. Wird es umgesetzt, ist künftig die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp möglich. Zudem wird die Video-Überwachung erleichtert und kann wieder eine Speicherung von Kommunikationsdaten angeordnet werden.

Bei Datenschützern besonders umstritten ist die Überwachung der Messenger-Dienste, da es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, ob diese ohne sogenannten "Bundestrojaner" funktionieren kann. Das Justizministerium ist überzeugt, es ist möglich. Immerhin hat man die Regelung mit fünf Jahren befristet, danach muss evaluiert werden, ehe die Überwachung ins Dauerrecht wandert.

Klar gestellt wird nun etwa, dass im Wesentlichen nur Kommunikationsdaten überwacht werden dürfen. Ein Screenen von lokalen Adressbüchern oder Kontaktverzeichnissen soll hingegen nicht zulässig sein. So ist auch das verschlüsselte Übermitteln von Daten von einer lokalen Festplatte auf einen USB-Stick nicht von der Regelung umfasst.

Ferngesteuert

Die Installation des Überwachungsprogramms auf dem zu überwachenden Computersystem kann grundsätzlich sowohl physisch als auch remote, also quasi ferngesteuert erfolgen. Den Sicherheitsbehörden wird nicht nur das Eindringen in vom Hausrecht geschützte Räume, sondern auch das Überwinden spezifischer Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht. So wird der Kriminalpolizei gestattet, etwa Aktentaschen und Schreibtischladen zu öffnen oder das Gerät aus der Kleidung des Betroffenen zu entnehmen, um sich Zugriff auf das Computersystem verschaffen zu können.

Nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme muss sichergestellt sein, dass die Software dauerhaft funktionsunfähig ist bzw. der Computer keinen Schaden genommen hat. Begleitet ist die Überwachung von Kontrollmaßnahmen. So wird etwa die Position des Rechtsschutzbeauftragten gestärkt.

Ebenfalls in der Reform der Strafprozessordnung enthalten ist, dass künftig die Beschlagnahme von Briefen unbekannter Täter oder auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter ermöglicht wird. Zudem wird eine Aufschiebung der Zustellung von Briefen aus ermittlungstaktischen Gründen gestattet sein.

"Quick Freeze"-Modell kommt

Der zweite Teil des Sicherheitspakets betrifft das Sicherheitspolizeigesetz. Hier wird es für Behörden aber auch Unternehmen, die einen öffentlichen Versorgungsauftrag haben wie ASFINAG, Verkehrsbetriebe oder Bahnhöfe, verpflichtend, unverzüglich Bilddaten auf Ersuchen der Sicherheitsbehörden zu übermitteln bzw. diesen Zugang zu Echtzeitstreamings zu gewähren.

Neu ist, dass nicht nur Autokennzeichen gespeichert werden dürfen. Auch Zusatzinfos wie Automarke, Typ oder Farbe sollen für Fahndungszwecke verwendet werden können.

Als Alternative zur gerichtlich gekippten Vorratsdatenspeicherung setzt das Innenministerium nunmehr auf ein "Quick-Freeze-Modell, quasi eine anlassbezogene Datenspeicherung. Die derzeit geltende generelle Löschungsverpflichtung soll insofern punktuell unterbrochen werden, als bei Vorliegen eines Anfangsverdachts bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen Telekommunikationsanbieter aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung verpflichtet werden können, Telekommunikationsdaten (Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten) bis zu zwölf Monate zu speichern.

Im Falle, dass sich der Anfangsverdacht verdichtet, kann die Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung auf diese gespeicherten Daten zugreifen. Ansonsten sind die Daten nach Ablauf der in der staatsanwaltschaftlichen Anordnung festgesetzten Frist zu löschen. Damit sind die Grundrechtserfordernisse im Lichte der jüngsten EuGH-Judikatur erfüllt, glaubt das Innenministerium.

Ein in der Koalition nicht unumstrittener Teil des Sicherheitspakets hat wieder mit Datenschutz zu tun. Denn künftig soll es im Einzelfall zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit und Vermögen erlaubt sein, die "zur Erfüllung des Zwecks jedenfalls erforderlichen" personenbezogenen Daten an Teilnehmer eines Sicherheitsforums bekannt zu geben. Das heißt, auch Normalbürger, die sich einer sogenannten Sicherheitspartnerschaft mit der Exekutive befinden, würden von den Behörden Daten erhalten - freilich unter der Voraussetzung der Vertraulichkeit.

Teuer wird es in Zukunft, wenn man eine falsche Notmeldung an die Polizei auslöst bzw. durch grob fahrlässiges Verhalten ein Einschreiten der Exekutive verursacht hat. Denn in diesen Fällen wird der Verursacher zum Ersatz der Kosten verpflichtet.

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