Sicherheitspaket: Doskozil steht hinter Messenger-Überwachung

Hans Peter Doskozil
"Wir sollten keinesfalls eine Vorleistung dafür erbringen, dass möglicherweise Spionage leichter möglich sein wird." FPÖ lehnt Bundestrojaner ab.

Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) steht grundsätzlich hinter der im Sicherheitspaket geplanten Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp, zeigt sich aber skeptisch was den Einsatz staatlicher Spionagesoftware betrifft. "Hier muss man sich technisch noch was überlegen", sagte Doskozil gegenüber der APA.

"Ich glaube, es ist erforderlich, dass wir heute genau diese technischen Neuerungen, die es gibt, von WhatsApp beginnend, dass wir auch die Möglichkeit haben, entsprechende Überwachungsmaßnahmen durchzuführen", so Doskozil. "Auf der anderen Seite wird es schon notwendig sein, dass wir uns mit den technischen Komponenten auseinandersetzen. Also wir sollten keinesfalls eine Vorleistung dafür erbringen, dass möglicherweise Spionage leichter möglich sein wird." Doskozil verwies auf die Experten, die daran arbeiten.

Sicherheitspaket: Doskozil steht hinter Messenger-Überwachung
Datenschützer sagen, die Überwachung von Internetkommunikation sei ohne entsprechende Software am Gerät des Nutzers nicht möglich, auch mit Verweis auf Deutschland, wo kürzlich zur Verbrechensbekämpfung unter anderem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung beschlossen wurde. Deutsche Sicherheitsbehörden können künftig mit einer Überwachungssoftware die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen und aufzeichnen, bevor sie verschlüsselt wird.

Grüne und NEOS lehnen Gesetzespaket zur Gänze ab

Die FPÖ lehnt einen solchen Bundestrojaner ab. Diesem Teil des Sicherheitspakets stehe man ablehnend gegenüber, sagte Justizsprecher Harald Stefan dem Standard (Donnerstagausgabe). Grüne und NEOS lehnen das Gesetzespaket zur Gänze ab.

Das Hohe Haus trotzt unterdessen der von Datenschützern initiierten Flut an Stellungnahmen zum Sicherheitspaket (mehr dazu im unteren Abschnitt). Bisher seien 7.000 gleichlautende Kommentare eingelangt, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der Parlamentsdirektion. Wie bei allen anderen Gesetzesprojekten würden auch diese - sofern die Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt - auf der Website des Parlaments veröffentlicht.

Flut an Stellungnahmen: Bearbeitung dauert an

Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen zu den Ministerialentwürfen, aber auch wegen der laufenden Übersiedlung in die Ausweichquartiere auf den Heldenplatz könnten die Stellungnahmen aber nur nach und nach bearbeitet werden, hieß es weiter. Vor allem übersiedle derzeit auch die für die Erfassung zuständige Nationalratskanzlei. "Es ist daher mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung zu rechnen."

Das Sicherheitspaket, das derzeit in Begutachtung ist, stößt bei Datenschützern auf heftigen Widerstand. Die Nichtregierungsorganisation Epicenter Works (früher Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, AKVorrat) bietet auf www.überwachungspaket.at ein Tool für kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf.

Das Sicherheitspaket, das derzeit in Begutachtung ist, sorgt bei Datenschützern für heftigen Widerstand - und im Parlament für eine Flut an Stellungnahmen.

Privatpersonen können sich so am parlamentarischen Begutachtungsprozess beteiligen. Bis Dienstagvormittag haben bereits über 3.200 Personen mitgemacht, wie es auf der Webseite der NGO heißt. Sie können sich gegen einzelne oder alle geplanten Überwachungsmaßnahmen aussprechen.

Epicenter Works warnt vor der Einführung eines Bundestrojaner, denn die beabsichtigte Überwachung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten sei ohne Spionagesoftware technisch nicht möglich.

Neben der Überwachung von Smartphones und Computern sieht das Sicherheitspaket auch eine flächendeckende Videoüberwachung sowie eine Registrierungspflicht für SIM-Karten vor. Epicenter Works sieht in dem Paket auch eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung.

Bei Datenschützern besonders umstritten ist die Überwachung der Messenger-Dienste, da es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, ob diese ohne sogenannten "Bundestrojaner" funktionieren kann. Das Justizministerium ist überzeugt, es ist möglich. Immerhin hat man die Regelung mit fünf Jahren befristet, danach muss evaluiert werden, ehe die Überwachung ins Dauerrecht wandert.

Klar gestellt wird nun etwa, dass im Wesentlichen nur Kommunikationsdaten überwacht werden dürfen. Ein Screenen von lokalen Adressbüchern oder Kontaktverzeichnissen soll hingegen nicht zulässig sein. So ist auch das verschlüsselte Übermitteln von Daten von einer lokalen Festplatte auf einen USB-Stick nicht von der Regelung umfasst.

Die Installation des Überwachungsprogramms auf dem zu überwachenden Computersystem kann grundsätzlich sowohl physisch als auch remote, also quasi ferngesteuert erfolgen. Den Sicherheitsbehörden wird nicht nur das Eindringen in vom Hausrecht geschützte Räume, sondern auch das Überwinden spezifischer Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht. So wird der Kriminalpolizei gestattet, etwa Aktentaschen und Schreibtischladen zu öffnen oder das Gerät aus der Kleidung des Betroffenen zu entnehmen, um sich Zugriff auf das Computersystem verschaffen zu können.

Nach Beendigung der Ermittlungsmaßnahme muss sichergestellt sein, dass die Software dauerhaft funktionsunfähig ist bzw. der Computer keinen Schaden genommen hat. Begleitet ist die Überwachung von Kontrollmaßnahmen. So wird etwa die Position des Rechtsschutzbeauftragten gestärkt.

Kommentare