Seniorenrat verlangt Absicherung der Pensionen in der Verfassung

Blecha und Korosec
Elfseitiger Leitantrag soll am Dienstag bei der Vollversammlung des überparteilichen Seniorenrates beschlossen werden.

Der überparteiliche Seniorenrat fordert eine Werterhaltung der Pensionen in der Verfassung. Das ist einer der wesentlichen Punkte des elfseitigen Leitantrages, der am Dienstag bei der Vollversammlung des Seniorenrates beschlossen werden soll. Bei dieser Veranstaltung im Ausweichquartier des Parlaments werden Ingrid Korosec (ÖVP) und Karl Blecha (SPÖ) als Präsidenten wiedergewählt.

Die Festansprache im Großen Redoutensaal der Hofburg hält Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Auch Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Vizekanzler Wolfgang Brandstetter (ÖVP) werden am Vormittag erwartet.

Der Beschluss des der APA vorliegenden Leitantrages steht ebenso wie die Wiederwahl von Blecha und Korosec am Nachmittag auf dem Programm. In dem Leitantrag wird gefordert, "ein Grundrecht auf Alterssicherung einschließlich der Garantie für die Werterhaltung der Pensionsansprüche" verfassungsrechtlich zu verankern. Der Berechnungszeitraum soll näher an den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Anpassungsfaktors herangeführt werden.

Hohe Pensionen sollen unangetastet bleiben

Derzeit ist die Inflation von August des Vorjahres bis Juli des laufenden Jahres maßgeblich. Stärker berücksichtigt wollen die Senioren Güter des täglichen Bedarfs sowie Miet- und Betriebskosten haben. Für kleinere Pensionen sei eine stärkere Anpassung für eine tatsächliche Werterhaltung notwendig, diese dürfe aber nicht zu Lasten der höheren Pensionen gehen. Die Wartezeit bis zur ersten Pensionserhöhung soll aliquotiert werden.

Da die 2028 erreichte lebenslange Durchrechnung die Pensionshöhe deutlich sinkt, fordert der Seniorenrat, für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage die zehn Jahre mit dem geringsten Einkommen künftig nicht heranzuziehen. Bei der erhöhten Ausgleichszulage von 1.000 Euro für Alleinstehende bei 30 Beitragsjahren verlangen die Senioren die Anerkennung zusätzlicher Zeiten der Kindererziehung. Außerdem soll es für Ehepaare 1.500 Euro geben, wenn ein Partner zumindest 30 Beitragsjahre erreicht. Für Beamte soll der Pensionssicherungsbeitrag gestrichen werden.

Mehr Unterstützung für 24-Stunden-Betreuung

Bei der Pflege fordert der Seniorenrat "das klare Bekenntnis der Steuerfinanzierung und die langfristige Sicherstellung der Finanzierung durch den Pflegefonds". Das Pflegegeld soll jährlich an die steigenden Pflegekosten angepasst werden. Die finanzielle Unterstützung bei der 24-Stunden-Betreuung für zwei selbstständige Betreuerinnen von derzeit 550 Euro müsse angehoben werden. Eine "massive Erhöhung der Einkommensgrenze" wird ebenso gefordert. Nach der Abschaffung des Eigen- und des Kinderregresses bei Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung wird nun auch die bundesweit einheitliche Abschaffung des Ehegatten-Regresses gefordert. Zur Kontrolle von Pflegeeinrichtungen ist nach Ansicht der Seniorenvertreter eine Bundesagentur zur Pflegesicherung zu überlegen, die die Volksanwaltschaft übernehmen könnte.

Als vorrangiges Ziel am Arbeitsmarkt definiert der Seniorenrat eine weitere Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer. Bei öffentlichen Auftragsvergaben solle es eine Bevorzugung von Firmen geben, die Ältere beschäftigen und Lehrlinge ausbilden. Angeregt wird auch die Einführung eines Schulungs-Bonus für Firmen, die ältere Mitarbeiter aus- und weiterbilden.

Im Pflegeheim mit "Taschengeldbezug"

Im Gesundheitsbereich fordern die Senioren "die verfassungsmäßige Garantie der flächendeckenden medizinischen Versorgung unabhängig von Alter und Einkommen". Für die flächendeckende ärztliche Versorgung mit Hausärzten - insbesondere im ländlichen Raum - werden Initiativen und finanzielle Anreize allenfalls durch Kommunen verlangt. Zur Vermeidung von zu hohen Rezeptgebühren sollen bei Dauermedikation größere Verpackungseinheiten verschrieben werden. Für Bewohner von Pflegeheimen mit "Taschengeldbezug" soll eine automatische Rezeptgebührenbefreiung gewährt werden, wenn dieser unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

Im Steuerrecht verlangt der Seniorenrat, dass die Steuergutschrift auch allen Ausgleichszulagenbeziehern zugute kommt. Außerdem wird eine generelle Erhöhung dieser "Negativsteuer" von derzeit maximal 110 Euro gefordert.

Im Kampf gegen die Teuerung wünschen sich die Senioren eine Gebührenbremse. Die schleichend fortschreitende Abschaffung des Bargeldes lehnen sie vehement ab. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung fordern sie ein Recht auf Ausdrucke sowie Anträge in Papierform.

Schließlich fordert der Seniorenrat auch eine Gesetzesänderung, um den Interessensvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte vollkommen gleichgestellt zu werden. Derzeit ist er den anderen Sozialpartnern nur in Angelegenheiten, die die Interessen der Senioren berühren können, gleichgestellt.

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