Schulverwaltungs-Reform passierte Ministerrat

Die Bezirksschulräte werden abgeschafft, die Kompetenzen der Pflichtschuldirektoren ausgeweitet.

Die seit langem angekündigte Schulverwaltungsreform hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Das von Regierung und Landeshauptleuten ausverhandelte Paket sieht u.a. die Abschaffung der Bezirksschulräte, ein effektiveres Landeslehrer-Controlling, mehr Mitsprachemöglichkeiten für Pflichtschuldirektoren, mehr Transparenz bei Schulleiterbestellungen und einen leichteren Zugang zur Schülerbeihilfe vor. Das Gesetzespaket soll noch in dieser Legislaturperiode im Nationalrat beschlossen werden.

Anstelle der 98 Bezirksschulratsbehörden samt der nach Proporz besetzten Kollegien soll es künftig ein regionales Schul-und Qualitätsmanagement mit flexiblen Außenstellen des Landesschulrats vor Ort geben. Durch die Umstellung soll ein Fünftel der derzeit 130 Planstellen bei Bezirksschulinspektoren eingespart werden. Auf Landesebene sollen die viel kritisierten Kollegien in den Landesschulräten hingegen erhalten bleiben.

Mehr Transparenz

Den Schuldirektoren soll von den Bundesländern künftig mehr Macht und Mitsprache etwa bei der Lehrerauswahl gegeben werden können. Außerdem soll künftig ein Direktor verschiedene Schulen bzw. Schultypen gleichzeitig leiten dürfen. Bei der Bestellung von Schulleitern, Fach- und Abteilungsvorständen, Schulaufsichtsorganen und Landesschulratsdirektoren soll es künftig transparenter zugehen, indem das Unterrichtsministerium innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung auf Basis gereihter Dreiervorschläge treffen muss.

Bei den Pflichtschullehrern (Volks-, Haupt-, Neue Mittel-, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schulen) soll verfassungsrechtlich abgesichert werden, dass das Land die Dienstrechtsangelegenheiten an die Bundesbehörde Landesschulrat übertragen kann, wie das in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland bereits der Fall ist.

Verbessertes Landeslehrer-Controlling

Auch das u.a. vom Rechnungshof (RH) wiederholt als mangelhaft kritisierte Landeslehrer-Controlling soll verbessert werden - allerdings ohne dass die Länder (wie ursprünglich von Unterrichtsministerin Claudia Schmied gefordert) einen höheren Beitrag leisten müssen, wenn sie die Stellenpläne überziehen. Die Länder sollen also weiterhin nicht die tatsächlichen Kosten für zusätzliche Lehrer zurückzahlen müssen, sondern nur die geringeren Gehälter für einen Neueinsteiger mit befristetem Vertrag.

Bei den Schülerbeihilfen soll die Altersgrenze für Schüler- und Heimbeihilfen von 30 auf 35 bzw. für Eltern auf 40 Jahre angehoben und der Antrag elektronisch automatisiert und damit schneller werden.

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