Schuldenschnitt bei HETA naht

Schelling: Bei HETA-Gläubigern abgeblitzt.
Kärnten muss sich auf sechs Milliarden Gläubiger-Forderungen einstellen.

Diese Woche dürfte die Finanzmarktaufsicht den Schuldenschnitt bei der Hypo-Abbaugesellschaft HETA durchführen. Darauf deuten Aussagen von Finanzminister Hans Jörg Schelling hin, der vor vierzehn Tagen mit einem Schuldenschnitt "in ein bis drei Wochen" rechnete.

Woche III bricht gerade an, und für Kärnten und die Gläubiger wird es ernst. Wie der KURIER berichtete, dürfte der Schuldenschnitt unter 50 Prozent liegen. Das hatte Niederösterreichs Finanzchef Wolfgang Sobotka erfahren.

Ein mehr als 50-prozentiger Schuldenschnitt bedeutet: Die Gläubiger bekommen weniger als die Hälfte der elf Milliarden Hypo-Anleihen mit Kärnten-Haftung. Oder umgekehrt: sie werden mehr als die Hälfte des Betrags bei Kärnten einfordern.

Da der Schuldenschnitt den Gesetzen einer Insolvenz folgen muss, werden die Nachrang-Anleihen zu hundert Prozent weggeschnitten. Die Gläubiger, die die 900 Millionen Nachrang-Anleihen halten, werden den gesamten Betrag bei Kärnten einfordern. Die 10,2 Milliarden vorrangige Anleihen werden zu gut der Hälfte geschnitten. Das heißt, Kärnten wird aus diesem Titel mit mindestens fünf Milliarden Forderungen konfrontiert sein.

Aus beiden Titeln gemeinsam muss sich Kärnten auf sechs Milliarden Gläubiger-Forderungen nach dem Schuldenschnitt einstellen. Das Land derzeit bereits 3,5 Milliarden Finanzschulden und wird die zusätzlichen sechs Milliarden wohl kaum geborgt bekommen. Moody’s, die einzige Rating-Agentur, die auch die Bundesländer bewertet, hat Kärnten schon vor Monaten nahe Ramsch-Status gestuft.

Der Schuldenschnitt bei der HETA erfolgt nach den Regeln des BaSag (Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz). Solange das BaSag gilt, wird die HETA weiter wie geplant abgebaut, ihre werthaltigen Bestände verkauft und in Geld umgewandelt. Dieser Prozess ist noch auf Jahre (bis ca 2020) angesetzt. Allerdings ist sowohl die HETA als auch das Land Kärnten akut einer Insolvenzgefahr ausgesetzt.

Zwei heikle Urteile

Das BaSag-Verfahren bei der HETA steht zweifach auf dem Prüfstand: Erstens wird der Verfassungsgerichtshof spätestens im Herbst entscheiden, ob eine Abwicklungsgesellschaft wie die HETA überhaupt unter ein für Banken gedachtes Abwicklungsgesetz gestellt werden darf. Und zweitens ist im Juni eine Gerichtsentscheidung in Frankfurt zu erwarten, die die HETA in die Insolvenz zwingen könnte.

Im Insolvenzfall ist es rechtlich eindeutig, dass Kärnten als Ausfallsbürge einspringen muss. Die meisten Juristen gehen aber davon auch, dass Kärnten auch im BaSag-Verfahren zu zahlen verpflichtet ist.

Wie sich das Land da rauswinden wird, ist offen.

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