Schellings "Einstieg in Umstieg"
Der Finanzausgleich ist nach zähen, eineinhalbjährigen Verhandlungen unter Dach und Fach. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – sprich die Aufteilung der rund 90 jährlichen Milliarden an Steuern und Abgaben – sind für die Jahre 2017 bis 2021 geregelt, wurden aber nicht auf komplett neue Beine gestellt. In etlichen Bereichen gelang es Finanzminister Hans Jörg Schelling Ansätze seiner Reformwünsche durchzusetzen, er selbst spricht vom "Einstieg in den Umstieg." Die Chance auf eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs sei aber verpasst worden, sagen Experten. Von einem "Minimalkonsens" spricht die Industrie.
SpitälerIm Gesundheitsbereich entscheiden künftig Bund, Länder und Sozialversicherung gemeinsam über Neubauten, Adaptierungen oder neue Schwerpunktsetzungen in Spitälern. Damit wird erstmals eine bundesweite Planung über die Verteilung von ambulanter und stationärer Versorgung möglich. Außerdem wurde ein neuer Kostensenkungspfad vereinbart. Für Schelling ist das die Fortsetzung seiner als Chef im Hauptverband begonnen Gesundheitsreform.
Kindergärten Die Kostenübernahme für die Kleinkindbetreuung (0 bis 6 Jahre) soll ab 2018 aufgabenorientiert erfolgen. Dazu werden Kriterien erarbeitet (z.B. Öffnungszeiten, Gruppengrößen etc.) Bisher zahlte der Bund rein nach der Einwohnerzahl. Das ist der Einstieg in die "Aufgabenorientierung", die in ferner Zukunft den gesamten Finanzausgleich prägen könnte. Bei den Kosten für die Nachmittagsbetreuung an Schulen ist das selbe Prozedere ab 2019 vorgesehen.
Wohnbau Ebenso als Einstieg – in die Steuerautonomie der Länder – zu verstehen ist die Verländerung der Wohnbauförderung (2,8 Milliarden pro Jahr). Diskutiert worden war zeitweise die komplette Steuerautonomie für Länder. Interessant ist die geplante Vereinheitlichung der bisher neun Bauordnungen. Auch sollen Standards im sozialen Wohnbau gesenkt werden. Es wird also künftig billiger gebaut.
Best-PracticeVon Länderverhandler Josef Pühringer hochgelobt wird der Einstig in ein Benchmark-System. Künftig sollen die Kosten ihrer Verwaltungen zwischen den Ländern und Bezirken verglichen werden. Das soll à la longue eine günstigere Verwaltung bringen.
Hypo-Erbe Vereinbart wurde überdies ein einheitliches Spekulationsverbot für Bund, Länder und Gemeinden, das bis Ende 2017 umgesetzt werden soll. Dazu kommen die lange geforderten Haftungsobergrenzen. Bund und Länder dürfen Haftungen von maximal 175 Prozent ihrer jährlichen Einnahmen eingehen, Gemeinden bis zu 75 Prozent.
Pflege Die größten Kostensteigerungen gibt es im Pflegebereich. Hier wird der Pflegefonds (mit 350 Millionen Euro) verlängert und ab 2018 valorisiert. Das allein kostet 110 Millionen. Die Pflegekosten dürfen 4,6 Prozent nicht übersteigen, sonst braucht es neue Verhandlungen.
ZuwanderungZur Bedeckung der Flüchtlingskosten bekommen Länder und Gemeinden einmalig 125 Millionen und für alle anderen Bereiche zusätzlich 300 Millionen pro Jahr bis 2021. Gefordert hatten sie 500 Millionen.
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