Schelling gegen höhere Kapitalertragssteuer

Wirtschaftsbündler Schelling will bei der Steuerreform nicht auf die Entlastung von Wirtschaft und Familien verzichten. Damit schrumpft das Kuchenstück für Arbeitnehmer
Steuerreform-Gruppe tagt: Finanzminister Schelling verhandelt heute mit der SPÖ über die Senkung der Lohnsteuer.

Exakt zwei Monate haben die Regierenden noch Zeit, dann sollte die Steuerreform stehen – SPÖ und ÖVP haben vergangenen Herbst vereinbart, die Entlastung der Bürger am 17. März im Ministerrat beschließen zu wollen. Heute, Samstag, trifft sich die achtköpfige Steuerreform-Gruppe – angeführt von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) – im Kanzleramt, um sich mit den Lohnsteuer-Tarifen zu beschäftigen.

Außer Streit steht, dass der Eingangssteuersatz auf 25 Prozent gesenkt werden und der Höchststeuersatz bei 50 Prozent bleiben soll. Die Roten wollen aber 5,9 Milliarden in die Tarif-Reform investieren, die Schwarzen 3,8 Milliarden. Differenzen gibt es auch bei den Steuerstufen (siehe Grafik). Die SPÖ plädiert für sechs, die ÖVP will fünf. Umstritten ist überdies, ab welcher Einkommenshöhe der Höchststeuersatz greifen soll: Ab 80.000 Euro oder ab 100.000 Euro.

Darüber werden die Regierungsspitzen heute reden. Mit dabei sind Klubobmann Andreas Schieder, Wiens Bürgermeister Michael Häupl, Kärntens Landeschef Peter Kaiser (SPÖ) sowie Finanzminister Hans Jörg Schelling und die Landeshauptleute Josef Pühringer und Markus Wallner (ÖVP).

Möglicher Kompromiss

Wie die Steuerreform finanziert werden soll, wird erst später (offiziell) Verhandlungsthema sein. Da divergieren die Positionen ja stark: Faymann & Co beharren auf Vermögenssteuern, Mitterlehner und die Seinen sind gegen neue Steuern. Als möglicher Kompromiss galt eine höhere Kapitalertragssteuer (30 statt 25 Prozent). Nationalbank-Präsident Claus Raidl hatte das vorgeschlagen. Finanzminister Schelling schließt eine Erhöhung der KESt aber aus. Die KESt darf (laut verfassungsrechtlich abgesichertem Endbesteuerungsgesetz) maximal die Hälfte des Höchststeuersatzes betragen, also 25 Prozent. Bei der Podiumsveranstaltung „Finanz im Dialog“ in Wien erklärte der Minister, für eine KESt-Anhebung wäre eine Verfassungsänderung nötig (Zwei-Drittel-Mehrheit).

Das heißt, SPÖ und ÖVP würden den Sanktus der Opposition benötigen. Schelling sprach sich auch – einmal mehr – gegen die Einführung einer Vermögenssteuer aus. Substanzsteuern seien unzulässig, dagegen habe es Bedenken des deutschen Verfassungsgerichts gegeben, in Österreich wäre das vermutlich nicht anders Denn sollte die Steuer höher sein als der Vermögenszuwachs, käme das einer Enteignung gleich. Dasselbe gelte für eine rückwirkende Einführung von Erbschafts- und Schenkungssteuern (hat die SPÖ angedacht). Es gebe in Österreich derzeit keinen Vermögenszuwachs, der nicht besteuert werde.

Entrümpelung

Schelling betonte außerdem, dass es nötig sei, das Steuersystem zu vereinfachen. Selbst Wirtschaftsprüfer und Finanzbeamte beklagen das nicht mehr durchschaubare Dickicht an Vorschriften und Ausnahmebestimmungen. Schelling sagte, er habe im Finanzministerium bereits eine Neu-Kodifizierung – sprich eine Entrümpelung – des Einkommensteuergesetzes beauftragt.

Schelling gegen höhere Kapitalertragssteuer

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