Arbeitsgericht bestätigt Entlassung Rathgebers

30. Juli 2013: gegen Monika Rathgeber werden aufgenommen. Der Verdacht des Betruges bei Geldern aus dem Katastrophenfonds steht im Raum.
Arbeitsgericht weist Klage ab, Anwalt will Urteil bekämpfen. Finale im U-Ausschuss.

Es war die ÖVP Salzburg, die die sofortige Neuwahl im Land verlangte, nachdem der Skandal um Spekulation in Milliardenhöhe mit Steuergeld aufgeflogen war; in der Hoffnung, dass sie profitiert – und die SPÖ verliert. Am Donnerstag ist die SPÖ in den Intensiv-Kampf für die Wahl am 5. Mai gestartet, am Freitag taten das die FPÖ (mit Bundeschef Strache) und die ÖVP, unterstützt von Bundeschef Spindelegger.

In der Spekulationsaffäre hat der Untersuchungsausschuss im Landtag die Zeugenbefragung beendet. Insgesamt 30 Auskunftspersonen sind an 13 Tagen befragt worden, mit Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden nahm noch einmal eine prominente Auskunftsperson vor den Abgeordneten Platz. Nun wird Richter Anton Wagner, der die Anhörung leitete, einen abschließenden Bericht erstellen. Welche Schlüsse die vier Landtagsfraktionen daraus ziehen, wird sich weisen. Offensichtlich wurde das Chaos in der Finanzabteilung, die jahrelang ohne irgendeine funktionierende Kontrolle teils hochspekulative Geschäfte tätigen konnte. Am 24. April wird sich der Landtag in seiner letzten Sitzung vor der Wahl mit den Konsequenzen aus dem Skandal und dem U-Ausschuss befassen.

"Wir werden das Urteil bekämpfen und Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen.“

Monika Rathgeber, die entlassene Mitarbeiterin der Finanzabteilung, die im Mittelpunkt der Affäre steht, musste am Freitag eine Niederlage einstecken: sie hatte auf „Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses“ gegen das Land Salzburg geklagt. Das Arbeitsgericht hat die Klage gestern abgewiesen, damit Rathgebers Entlassung als rechtens bewertet, in erster Instanz bestätigt.

Rathgebers Anwalt Herbert Hübel ist enttäuscht. „Ich bin überrascht, dass der Richter bereits eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. Wir werden das Urteil bekämpfen und Berufung beim Oberlandesgericht Linz einlegen.“ Hübel hatte bei dem Prozess erklärt, dass Rathgeber keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Sollten doch Gründe vorliegen, sei die Entlassung „verfristet“ gewesen.

SPÖ-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller ist ob des Urteils „sehr erleichtert. Wenn das Gericht sogar in einem derartigen Fall keinen Entlassungsgrund gesehen hätte, dann wäre mein Glauben an den Rechtsstaat verlorenen gegangen.“

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