Ruf nach Gesetzesgrundlage für "Sicherheitsdienstleister"

Rund 10.000 Menschen arbeiten für Sicherheitsanbieter.
G4S-Geschäftsführer drängt darauf, Ausbildung und Sicherheitsüberprüfung für dieses Personal zu regulieren.

Sie kontrollieren Gepäck und Passagiere auf Flughäfen; sie sorgen bei großen Sportveranstaltungen und Konzerten für Ordnung; und bisweilen sehen sie als Aufsichtspersonal auf Bahnhöfen und sogar in Raffinerien nach dem Rechten.

Geschätzte 10.000 Menschen arbeiten mittlerweile als "Sicherheitsdienstleister" in Österreich. Vor dem Hintergrund der unverändert hohen Terrorgefahr verlangt Matthias Wechner, österreichischer Geschäftsführer von G4S, dem weltweit größten Sicherheitskonzern, nun dringend Verschärfungen für diese 10.000 Personen.

"Es muss endlich eine Rechtsgrundlage bzw. ein Gesetz geschaffen werden, um die Ausbildung und vor allem die Sicherheitsüberprüfung dieser Beschäftigten zu regulieren", sagt Wechner im KURIER-Interview.

Qualitätssicherung

Der Manager war früher im Verteidigungs- und Innenministerium – und er ortet ein sicherheitspolitisches Problem: "Wir haben zwar in der Zwischenzeit viele, sehr sensible Aufgaben an die Privatwirtschaft ausgelagert. Gleichzeitig gibt es aber kaum verbindliche Maßnahmen für die Qualitätssicherung in diesem Bereich."

Wechner bringt ein Beispiel: "Als Sicherheitsunternehmen kann ich nur ein einziges Mal, nämlich beim Anstellen eines Mitarbeiters, eine Unbedenklichkeitsprüfung des Betroffenen durch die Polizei machen. Um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter später kein Sicherheitsrisiko wird, sollten derartige Überprüfungen regelmäßig gesetzlich erlaubt bzw. vorgeschrieben sein."

Die Forderung nach verbindlichen Standards für die privaten Sicherheitsanbieter ist nicht neu, sie stand bereits in mehreren Regierungsprogrammen – und wurde von Wechner und anderen bereits eingemahnt.

"Allerdings ist in all den Jahren nichts passiert. Und während sich die internationale Lage verschärft hat, haben andere europäische Nachbarländer Rechtsgrundlagen geschaffen, um die Ausbildung und die Zertifizierung von Sicherheitspersonal zu regeln", sagt der G4S-Mann.

Sensibler Bereich

Als eindringliches Beispiel bringt Wechner die Attentate von Paris aus dem Vorjahr: "Hier wollte ein Attentäter in ein Stadion eindringen. Die Zugangskontrolle oblag privaten Securitys. Man sieht: Die Mitarbeiter solcher Unternehmen sind mitunter in extrem sensiblen Bereichen und Situationen tätig."

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