Rudas-Mandat an Matznetter

SP-Wirtschaftschef soll wieder in Nationalrat: Christoph Matznetter
Schon bald entscheidet sich, wer statt Laura Rudas in den Nationalrat zieht.

In den nächsten Tagen entscheidet sich, wer statt Laura Rudas für die SPÖ in den Nationalrat einzieht. Die besten Karten hat der Chef des Sozialdemokratischen Freien Wirtschaftsverbandes (FWV) und ehemalige Finanz-Staatssekretär Christoph Matznetter. Matznetter ist wegen des mäßigen Wahlergebnisses im Herbst und des Zerwürfnisses der Bundespartei mit dem steirischen Landeshauptmann Franz Voves – der eine Steirerin statt ihm in den Nationalrat hievte – bisher leer ausgegangen. Matznetters Rückkehr in den Nationalrat würde nicht nur wegen der Wirtschaftskompetenz des Steuerberaters Sinn machen, sondern auch wegen der Wirtschaftskammerwahlen in einem Jahr. Matznetter wird aller Voraussicht nach wieder Spitzenkandidat des FWV sein.

Pikanterweise kommt es auf das Entgegenkommen ausgerechnet zweier Spitzengewerkschafter an, ob der Wirtschaftsvertreter ein Mandat bekommt – es wird ein Test für die innerparteiliche Sozialpartnerschaft in der SPÖ. Und das geht so: Der rote Chefgewerkschafter Wolfgang Katzian sowie ÖGB-Vizechefin Sabine Oberhauser haben derzeit Bundesmandate inne. Beide sind aber auch im Wahlkreis Wien-Südwest, wo das Rudas-Mandat frei wird, auf der Liste. Einer der beiden Gewerkschafter müsste sein Bundesmandat gegen das Wahlkreismandat tauschen, damit Matznetter über die Bundesliste in den Nationalrat nachrücken kann.

Matznetters Nach-Nachfolgerin im Finanz-Staatssekretariat, Sonja Steßl, drängt infolge der Hypo-Krise, dass man Banken in Österreich in die Pleite schicken kann, ohne den Steuerzahler zu belasten. Bisher hat der Nationalrat erst eine Hälfte des neuen Bankeninsolvenzrechts beschlossen. Dieser erste Teil schreibt den Banken vor, ein "Testament" zu machen, also einen Abwicklungsplan für Krisensituationen zu erstellen.

Was noch fehlt, ist das sogenannte Bail-in (im Gegensatz zum Bail-out, wo der Staat einspringt). Beim Bail-in werden zur Deckung bei Kapitalverlusten zuerst die Bank-Eigentümer und dann die Gläubiger zur Kasse gebeten. Auch hohe Einlagen über der garantierten Einlagensicherung von 100.000 € könnten künftig zur Schadensminimierung beitragen müssen. Dieser zweite Teil des Bankeninsolvenzrechts wurde deswegen noch nicht beschlossen, weil die Regierung die entsprechenden EU-Regeln abwarten wollte. Diese liegen nun in Form eines Beschlusses der Finanzminister vor und werden heuer noch umgesetzt. Steßl spricht sich nun dafür aus, auch in Österreich das Banken-insolvenzrecht noch heuer zu komplettieren.

Sie räumt jedoch ein, dass damit die Probleme mit Landeshaftungen für Gläubiger-anleihen nicht gelöst wären. Deswegen fordert sie gleiche Rechnungslegungsvorschriften für Bund, Länder und Gemeinden und ein bundesweites Spekulationsverbot im Verfassungsrang. Steßl: "In eine Situation wie jetzt darf die Republik nie mehr kommen."

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