Richter hoffen, "dass die Justiz nicht zu kurz kommt"

Symbolbild
Die Richtervereinigung hofft, dass sich Moser - trotz seiner vielen Aufgaben - für ausreichend Ressourcen und Personal einsetzt.

Die Tatsache, dass Minister Josef Moser (ÖVP) nicht für Justiz zuständig ist, sondern auch für Staatsreform und Verfassung, stößt auf unterschiedliche Reaktionen bei Standesvertretern: Richter-Präsidentin Sabine Matejka deponierte die Hoffnung, dass "trotz der zusätzlichen Aufgaben die Agenden der Justiz nicht zu kurz kommen". Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff sieht hingegen eine "Aufwertung".

Unterschiedlich fallen auch die Kommentare zum Regierungsprogramm für die Justiz aus. Matejka vermisst einiges - allem voran ein Bekenntnis zur ausreichenden Ausstattung der Gerichte, um das große schwarz-blaue Ziel der Verfahrensbeschleunigung auch erreichen zu können. Wolff hingegen ist "im Großen und Ganzen zufrieden", seien doch "viele jahrelange Wünsche der Anwaltschaft festgeschrieben" worden.

Bevorstehenden Pensionierungswelle

Die Richtervereinigung hofft, dass sich Moser - trotz seiner vielen Aufgaben - für ausreichend Ressourcen und Personal einsetzt. Denn nur dann wäre eine Verfahrensbeschleunigung auch zu erreichen. Engpässe gibt es derzeit vor allem im Bereich der Kanzleikräfte, denn bei ihnen galt - anders als bei den Richtern - der Aufnahmestopp. Gibt es nicht rechtzeitig neue Posten, drohe hier - mit der bevorstehenden Pensionierungswelle - ein ernstes Problem, warnte Matejka. Die angekündigten Fristen in manchen Verfahren könnten teilweise - was man mit Experten besprechen müsste - durchaus Sinn machen, aber auch nur mit genug Personal.

Im Regierungsprogramm sieht sie "viele Ankündigungen und Schlagworte" auf, "wo sich noch nicht erschließt, in welche Richtung man gehen will". So seien eine Reihe von Evaluierungen vorgesehen. Hinsichtlich der angekündigten weiteren Strafverschärfungen wäre eine solche durchaus zu begrüßen. Denn nach der großen Strafrechtsreform gleich wieder Änderungen vorzunehmen sei nicht sinnvoll.

Strafunmündige Täter

Kritisch beurteilt die Präsidentin die Überlegung, die Strafdrohungen für junge Erwachsene an jene der Erwachsenen anzugleichen bzw. "effektive Maßnahmen für strafunmündige Täter" zu setzen. Die Straf-Obergrenzen für 18- bis 21-Jährige entsprechen bereits denen der Erwachsenen - nur die Untergrenzen sind offen. Dabei sollte es auch bleiben, meinte Matejka. Und welche Maßnahmen man bei Strafunmündigen (unter 14) setzen könnte, sei fraglich.

Für sinnvoll hält es Matejka, dass jetzt das Justizministerium und nicht mehr das Kanzleramt für das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist. Die Aufteilung der Gerichtsbarkeit sei nicht sinnvoll gewesen - auch im Sinn eines einheitlichen Richterbildes. Mit dem neuen Minister hat die Präsidentin der Richtervereinigung noch nicht gesprochen; Anfang Jänner werde es wohl einen Termin geben.

Aufwertung der Justiz

Die Rechtsanwälte hatten bereits ein "gutes Gespräch" mit Moser, da habe er ihn als "profunden Juristen" kennengelernt, sagte Wolff zur APA. Im Regierungsprogramm seien auch eine Reihe von Anregungen der Rechtsanwälte aufgegriffen worden. Somit ist Wolff "im Großen und Ganzen zufrieden". Dass Moser auch für die Staatsreform zuständig ist, begrüßte er als "Aufwertung" der Justiz - und auch die damit einhergehende Übersiedlung des Verfassungsdienstes vom Kanzleramt in das Justizressort.

Die Punkte, die Wolff am Regierungsprogramm besonders gefallen, sind u.a. Stärkung der anwaltlichen Verschwiegenheit, Zulassung von Privatgutachten und Trennung von Gutachtern im Ermittlungs- und im Hauptverfahren, höhere Entschädigung für freigesprochene Angeklagte, Ausbau und Erleichterung der Berufung, Krankenversicherung für Häftlinge oder im Zivilrecht u.a. Erleichterung von Rechtsmitteln und die Deckelung von Gebühren. Auch dass neben Geld- und Haftstrafe Sozialleistungen als dritte Strafform überlegt werden, gefällt dem ÖRAK-Präsidenten. An den schwarz-blauen Mietrechtspläne lobt er speziell die Erweiterung der befristeten Vermietung und die Beseitigung des "Mietadels".

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