Holpriger Start der Reform-Klausur
Nach der Steuerreform ist vor den nächsten großen Reformen. Diese Botschaft will die Regierung bei ihrer zweitägigen Klausur in Krems vermitteln. SPÖ-Kanzler Werner Faymann: "Wir wollen den Schwung der Steuerentlastungseinigung mitnehmen." ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner formuliert es so: "Die Steuerreform ist nur der erste Teil eines Pakets, mit dem Österreich moderner wird." Vorerst ist aber nur klar, wann die restlichen Teile den Bürgern zugestellt werden. Was sie bekommen, ist großteils unklar. Auch weil es sich da und dort zwischen den Koalitionspartnern spießt.
Und so taten die Koalitionsspitzen nur kund, dass es am 23. Juni einen "Verwaltungsreformdialog" mit den Ländern geben werde. Zudem das, was schon in Sachen Steuerreform vereinbart ist: Eine "Kostenbremse" in der Verwaltung. Um maximal 1,7 Prozent (statt 2,7) dürfen die Ausgaben in Bund, Ländern und Kommunen steigen. Damit seien zwischen 2016 und 2020 etwa drei Milliarden Euro einzusparen, sagt Finanzminister Hans Jörg Schelling. Er wird Ressorts und Ländern Sparsummen vorgeben – wie sie diese erreichen, ist ihnen überlassen.
Pensionszwist
Unterschiedlich sind nach wie vor auch die Vorstellungen zum Frauenpensionsalter, das derzeit bei 60 Jahren liegt; jenes der Männer bei 65: Die ÖVP möchte es früher anheben als mit der SPÖ paktiert (ab 2024 in Halbjahresschritten). Ein No-go für die Sozialdemokraten.
Zumindest beim Steuerreform-Fahrplan gibt es Konsens: Bereits diese Woche werden Rot und Schwarz mit den Oppositionsparteien verhandeln. Sie brauchen den Sanktus von Grünen oder Blauen für die Konto-Einsicht der Finanz. Das Bankgeheimnis wird für Betriebsprüfungen ja aufgehoben. Im Juli wird die Steuerreform im Parlament beschlossen.
Greifen die Maßnahmen, um das Pensionsantrittsalter auch bei den Beamten zu erhöhen? Na – Ja. Nach dem nun erstmals auf freiwilliger Basis vorgelegten Monitoring-Bericht ist das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamten von 2013 auf 2014 um 10 Wochen auf 60,9 Jahre angestiegen. Zwar ist der Anstieg damit geringer ausgefallen als in der Privatwirtschaft (um 13 Monate auf 59,6 Jahre), das Antrittsalter liegt aber immer noch um 1,3 Jahre über jenem in der Privatwirtschaft.
Interessant sind die Details des Berichts: So sind etwa die Pensionsantritte aufgrund des erschwerten Zugangs zur Hacklerregelung gesunken, entsprechend ist das Pensionsantrittsalter aufgrund dieser Verschärfung angestiegen.
Zehn Polizisten mit 64,8
Große Unterschiede gibt es bei den einzelnen Berufsgruppen der Beamtenschaft:
Das Pensionsantrittsalter im Verwaltungsdienst ist im Vergleich zum Vorjahr um 9 Monate angestiegen. Dies stellt den zweithöchsten Zuwachs im Bundesdienst dar. Die Hälfte dieser Bundesbeamten tritt vorzeitig den Ruhestand an, jeweils 25 Prozent gehen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters oder aufgrund von Dienstunfähigkeit.
Der Exekutivdienst (Polizei) hat das niedrigste Pensionsantrittsalter. Dies ist vorwiegend auf die körperlichen Belastungen des Polizeidienstes zurückzuführen, heißt es in dem Bericht. Fast 60 Prozent gehen vorzeitig in Pension, 39 Prozent wegen Dienstunfähigkeit. Zwei Prozent der Polizisten gehen erst mit Erreichen des Regelpensionsalters (64 Jahre und acht Monate) in Pension. In absoluten Zahlen waren das zehn Polizisten.
Der Militärische Dienst weist das zweitniedrigste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst aus, 2014 betrug der Anstieg gerade einmal einen Monat. Ähnlich wie beim Exekutivdienst wird dies im Bericht durch körperliche Belastungen erklärt. Zwei Drittel der Soldaten gehen vorzeitig in Pension (hohe Anzahl von Versicherungszeiten für die Langzeitbeamten-Regelung), ein Viertel wegen Dienstunfähigkeit. Neun Prozent gehen mit dem Regelpensionsalter in Pension. 2014 waren das neun Soldaten.
Lehrer weisen das zweithöchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf. Außerdem verzeichnet diese Berufsgruppe im Vergleich zum Vorjahr mit elf Monaten den höchsten Anstieg. 58 Prozent der Lehrer gehen früher in Pension, 15 Prozent aufgrund von gesundheitlichen Problemen, ein Viertel im Regelpensionsalter.
Richter und Staatsanwälte weisen das höchste Pensionsantrittsalter im Bundesdienst auf, zwei Drittel setzen sich im Regelpensionsalter zur Ruhe.
Der Bericht wurde erstmals und freiwillig vom Bund erstellt. Die zuständige Kanzleramtsstaatsekretärin Sonja Steßl will diese Daten künftig immer in einem Jahresbericht veröffentlichen. Das muss aber gesetzlich verankert werden.
Für den ASVG-Bereich legt der Sozialminister derzeit zwei Mal jährlich auf freiwilliger Basis einen Monitoring-Bericht vor.
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