Steuergeld für FPÖ-Wahlcomic missbraucht

Steuergeld für FPÖ-Wahlcomic missbraucht
Laut Rechnungshof investierten Bildungsinstitute von FP und BZÖ statt in Bildung auch in Comic und Pay-TV.

Die Europäische Union ist ein schrecklicher "Zentralplanet"; sie verordnet vorzugsweise GEN-manipuliertes Fleisch, ebnet radikalen Islamisten den Weg nach Österreich und presst aus ihren Mitgliedsländern viele Millionen Euro, um damit "Zentralbürokratie, Korruption und Privilegien" zu finanzieren.

Als die FPÖ 2009 die Arbeit der EU in einem 60 Seiten starken Comic beschrieb, sparte sie nicht mit Vorurteilen. 500.000 Österreicher bekamen den "Blauen Planeten" im Zuge des EU-Wahlkampfes in den Briefkasten. Und die schon damals umstrittene Broschüre hat nun den Rechnungshof auf den Plan gerufen. Die Prüfer haben die Arbeit der Partei-eigenen Bildungsinstitute überprüft. Und insbesondere was die Arbeit der Einrichtungen von FPÖ und BZÖ angeht, übt der Rechnungshof Kritik.

So wurden die 287.000 Euro, die der erwähnte Wahlkampf-Comic gekostet hat, nicht von der FPÖ, sondern von ihrer Parteiakademie bezahlt. Das ist Missbrauch von Steuergeld, weil ein Gutachten zur Erkenntnis kommt: Der Comic ist sachlich falsch und polemisch und deshalb nicht mit dem vereinbar, wofür die Partei-Akademien jedes Jahr insgesamt elf Millionen Euro Steuergeld bekommen, nämlich: für die "staatsbürgerschaftliche Bildungsarbeit".

Seltsame Belege

Pikant ist zudem, dass die Prüfer bei Spesenabrechnungen für Seminargäste der FP-Akademie seltsame Belege fanden: So wurden bei einer Konferenz auch die Kosten für Minibar, Pay-TV und das VIP-Handling am Flughafen beglichen; das bezahlte Rahmenprogramm einer Konferenz war mit 19.000 Euro sogar teurer als die Konferenz selbst (11.600 Euro).

Kritisiert wurde vom Rechnungshof bei FPÖ und BZÖ zudem, dass beide im Zuge des Wahlkampfes Geld ihrer Bildungsinstitute für Einzel-Coachings der jeweiligen Spitzenkandidaten verwendet haben, und dass sie den Parteien verzinste Darlehen gewährten – was ebenfalls nicht Sinn und Zweck der Bildungsinstitute sei.

Als Konsequenz empfiehlt der Rechnungshof dem Gesetzgeber künftig vorzusehen, dass Förderungen, die von den Partei-Akademien missbräuchlich verwendet werden, auch nachträglich zurückgefordert werden können.

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