Riskante Veranlagungen: RH rügt Kassen

RH-Chef Moser und seine Prüfer fordern strenge Richtlinien.
AUVA, OÖGKK, SVA: Die Prüfer orteten unzulässige Instrumente bei der Vermögensveranlagung.

Der Rechnungshof (RH) hat unter die Lupe genommen, wie Kranken- und Unfallversicherungen ihr Vermögen managen. Die Prüfer stellten dabei fest, dass unzulässige Instrumente eingesetzt worden sind. Der RH fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass nicht nur die Erzielung von Zinsen wesentlich sei, sondern auch auf die Sicherheit geachtet werden müsse.

Konkret prüfte der RH die AUVA, die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Vermögensveranlagung gehört zwar nicht zum Kerngeschäft der Sozialversicherungsträger, da sie aber 2012 ein Finanzvermögen in der Höhe von 3,7 Milliarden Euro hielten, wurden die Mittel veranlagt. Alle drei Institute haben im Prüfzeitraum (2008 bis 2012) unzulässige Instrumente eingesetzt. Nahezu alle Fonds, Anleihen etc. waren allerdings zum Zeitpunkt der RH-Prüfung (2013/2014) bereits bereinigt. Bei der SVA haben die Kontrollore für das Jahr 2008 Verluste bei einzelnen Papieren von 3,33 Millionen Euro festgestellt. Bei der AUVA war es ein Minus von 27,1 Millionen Euro (durch Wertpapiere). Bei der OÖGKK ist kein Verlust entstanden.

AUVA und SVA berichteten, sie hätten ihre Richtlinien für Vermögensveranlagungen bereits überarbeitet bzw. die Empfehlungen des Rechnungshofes schon umgesetzt. Die SVA gab zudem bekannt, sie habe 2008 mit Veranlagung von Vermögen insgesamt einen Gewinn von 14,2 Millionen Euro erzielt.

Kommentare