Rauchverbot: Mitte Februar startet Volksbegehren

Rauchverbot: Mitte Februar startet Volksbegehren
Nicht nur die Ärzte machen mobil gegen die Rücknahme des totalen Rauchverbots in der Gastronomie.

Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres und Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda haben Freitagvormittag bei der Wahlbehörde des Innenministeriums ihr Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie angemeldet.

Mit starkem Rückenwind: Mehr als 456.000 Menschen haben bereits die Online-Petition "Don’t Smoke" unterstützt. Das war freilich nur ein erstes Signal: Amtlich wird es, wenn ab Mitte Februar der Antrag zum Volksbegehren auf den Gemeinde- bzw. Bezirksämtern oder online via Bürgerkarte unterstützt wird.

8401 sind notwendig, damit dann das tatsächliche Volksbegehren eingeleitet werden kann, das dürfte also kein Problem werden.

Danach wird vom Innenministerium ein Termin für die Eintragungswoche festgesetzt – die dürfte frühestens im Mai bzw. Juni stattfinden. Wenn das Volksbegehren 100.000 Unterschriften schafft, muss es im Parlament behandelt werden.

"Politik soll umdenken"

Die türkis-blaue Regierung will das Rauchverbot aber schon früher kippen – sonst tritt es ja am 1. Mai in Kraft. Die aktuell praktizierte Regelung mit getrennten Raucherräumen bzw. Wahlfreiheit für Gastronomen soll dann bestehen bleiben.

Rauchverbot: Mitte Februar startet Volksbegehren

Das Volksbegehren wird also zu spät kommen. Die Initiatoren sind dennoch optimistisch – es sei ja durchaus denkbar, dass die Politik schon durch die Unterstützungserklärungen ab Mitte Februar zum Umdenken bewegt werde und das Rauchverbot dann nicht mehr kippt, meint Ärztekammer-Präsident Szekeres (Bild oben).

Und was, wenn doch? „Man kann Gesetze immer ändern“, meint Szekeres.

Auch Sevelda hofft, dass die Fakten doch noch überzeugen: Laut dem Krebshilfe-Chef sterben jährlich rund 13.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. „In jenen Ländern, in denen es ein Rauchverbot gibt, wurde rasch eine Besserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung beobachtet.“

Das ganze Prozedere bekommt außerdem einen eigenartigen Geschmack, wenn man sich die Regierungspläne zum Ausbau der Direkten Demokratie ansieht: „Wurde ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrages von mehr als 900.000 Wahlberechtigten unterstützt und vom Parlament binnen einem Jahr nicht entsprechend umgesetzt, wird das Volksbegehren den Wählern in einer Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt“, heißt es dazu im Koalitionspakt. Zwar erst gegen Ende der geplanten Legislaturperiode 2022, aber eben schon koalitionär ausgehandelt.

Es ist zwar zur Stunde wenig wahrscheinlich, dass dieser Fall auch eintritt, für die Regierung, speziell für die FPÖ, die das Thema bizarrer Weise zu einer politischen Priorität erkoren hat, wäre das durchaus desaströs.

Ärztekammer sammelt für Volkbegehren

Kommentare