Rückschlag für Grüne: Prügelvideo kein Cybermobbing

Rückschlag für Grüne: Prügelvideo kein Cybermobbing
Im Fall des Wiener Prügelvideos konnte die Staatsanwaltschaft Innsbruck keine dauernde Beeinträchtigung der Lebensführung erkennen. Für die Grünen ist es nur ein Teil ihres Feldzugs gegen Facebook.

Facebook wird seit Monaten für seine zögerliche, lückenhafte und oft nicht treffsichere Löschpolitik scharf kritisiert. So hielt sich Mitte November etwa auch ein Gewaltvideo hartnäckig auf Facebook, das zeigte, wie ein 15-jähriges Mädchen in Wien-Donaustadt von Gleichaltrigen brutal geschlagen worden war. Das Video wurde mehr als fünf Millionen Mal angesehen, bevor es erst nach fast einer Woche auf Druck des Justizministeriums doch noch von Facebook gelöscht wurde. Kurz darauf tauchte es erneut auf einem Facebook-Profil auf.

Facebook erklärte Usern, die das Video wegen Verherrlichung von Gewalt meldeten, zunächst, "dass es nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt". Dazu betonte das Unternehmen: "Es ist unser Ziel, dass Facebook für alle eine sichere und einladende Umgebung bleibt."

Grüne bezeichnen Facebook als "Hassplattform"

Die Grünen verneinen dies vehement. Vielmehr entwickle sich Facebook zur "weltweit größten Hassplattform" und sei "unfähig, dagegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen", kritisierte der Grüne Mediensprecher Dieter Brosz im November. Seit Monaten geht die Partei gegen Hassäußerungen in dem sozialen Netzwerk vor.

Rückschlag für Grüne: Prügelvideo kein Cybermobbing
ABD0031_20161207 - WIEN - ÖSTERREICH: Grünen-Mediensprecher Dieter Brosz am Mittwoch, 7. Dezember 2016, vor Beginn eines Runden Tisches zu den "ORF-Gebühren" im Parlament in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Den Fall des Prügelvideos nahmen sie zum Anlass für eine Sachverhaltsdarstellung gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und gegen das soziale Netzwerk selbst. Dass dieses Video eine Zeit lang weiterhin abrufbar war(derzeit ist es nicht auffindbar, Anm.), könnte nach Ansicht der Grünen gegen den Paragraf 107c des StGB verstoßen. Der definiert den Tatbestand der "fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems", was im Allgemeinen als "Cybermobbing" zusammengefasst wird.

Prügelopfer "nicht an der Ehre verletzt"

Nun wurde die Facebook-Anzeige der Grünen aber zurückgelegt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck sah für Cybermobbing keinen begründeten Anfangsverdacht. In der Begründung verweist die Behörde auf die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten bzw. praktizierten Auslegung. Das Video sei demnach "weder geeignet, das Prügelopfer (längere Zeit hindurch fortgesetzt) in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, noch es an der Ehre zu verletzen", heißt es darin.

Brosz kann das nicht verstehen und spricht von einer "deutlichen Fehleinschätzung". Wenn in dieser Interpretation ein veröffentlichtes und trotz Aufforderung nicht gelöschtes Video, das eine Körperverletzung zeige, keine dauerhafte Schädigung nach sich ziehe, "dann kann man sagen, der Cybermobbing-Paragraf ist komplett zum Schmeißen." Die Entscheidung aus Innsbruck sei ein Freibrief für die Veröffentlichung weiterer Gewaltvideos.

Cybermobbing: Bisher drei Verurteilungen

Der Paragraf 107c wurde am 1. Jänner 2016 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Bis 1. November 2016 wurden laut Justizministerium 328 Fälle nach dem Straftatbestand "Cybermobbing" bei den Staatsanwaltschaften behandelt. In 23 Fällen wurde Anklage erhoben. Bisher hat es lediglich drei Verurteilungen gegeben.

Parlamentarische Anfrage

Dass man im Fall rund um das Prügelvideo vorerst keinen juristischen Erfolg hatte, wollen die Grünen nicht auf sich sitzen lassen. Wegen des Vorgehens der Staatsanwaltschaft werde es eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geben. Sie finden, dass die Innsbrucker Begründung nicht der Rechtslage entspricht. Außerdem wollen die Grünen vom Minister wissen, ob er Gesetzesänderungen für notwendig hält.

Es gebe jedenfalls "einen Konsens, dass diese Form von Gewaltvideos keinen Platz auf solchen Plattformen haben darf", sagt Brosz.

Rückschlag für Grüne: Prügelvideo kein Cybermobbing
ABD0028_20150409 - SALZBURG - ÖSTERREICH: Die Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig und Mediensprecher Dieter Brosz während eines Fototermins am Donnerstag, 9. April 2015, mit dem Titel "Position zu den kolportierten Plänen für eine rot-schwarze DoppelStruktur im ORF" vor dem ORF-Zentrum in Wien. - FOTO: APA/ROBERT JAEGER

Gegen Hass im Netz

Die Grünen gingen in dem Zusammenhang mit dem Gewaltvideo auch gegen Hasskommentare vor, die gegen Parteichefin Eva Glawischnig gerichtet waren, und zitierten die Beschimpfungen in einer Aussendung bewusst wörtlich. Zu dem ungewöhnlichen Schritt habe man sich entschieden, "weil nur durch die direkte Zitierung diese unglaubliche Ignoranz des Problems durch Facebook dargestellt werden kann", argumentierte Brosz.

"Hallöchen Eva Glawischnik du ungläubige Nazidrecksfotze…" , schrieb da etwa ein Facebook-User im Rahmen der Debatte über das umstrittene Prügelvideo. Ein weiterer User stellte noch ganz andere Zusammenhänge her: "Wo ist der Aufschrei der verschissenen Glawischnig ??? Da hält sie ihre Botoxgosche die verlogene Sau !!! Hätte das Mädchen sich gewehrt, hätten diese grünen Inzüchtler am nächsten Tag geschrien - Rechtsradikale verdrischt unschuldige Ausländerkinder !!! Weg mit dem Dreck - samt der grünen Mishpoche !!!“

Für Facebook stellen auch Beleidungen wie "Nazidrecksfotze" offenbar kein Problem dar, sie widersprechen laut der Rückmeldung des Konzerns ebenfalls nicht den Gemeinschaftsstandards, berichtet Brosz, der die Kommentare über einfache User-Accounts melden ließ. Man habe bewusst diesen Weg gewählt und nicht etwa über die Grüne Rechtsabteilung bei Facebook angeklopft, um zu zeigen, dass "Meldungen von einfachen UserInnen üblicherweise schubladisiert und ignoriert werden".

Mehr darüber in unserem Schwerpunkt #gegenhassimnetz

Mit österreichischem Recht gegen Facebook?

Mit dem aktuellen Vorgehen und einer Reihe anderer Musterverfahren wollen die Grünen feststellen, "ob sich österreichisches Recht auch gegen Facebook vor österreichischen Gerichten durchsetzen lässt".

Erst kürzlich konnten die Grünen in ihrem rechtlichen Ringen mit dem Internetriesen aus Menlo Park einen ersten Erfolg erzielen: Das Handelsgericht Wien sprach eine Einstweilige Verfügung gegen ein beleidigendes Posting im sozialen Netzwerk aus. Mediensprecher Brosz sah darin gar einen Präzedenzfall mit möglicherweise weltweiter Bedeutung.

"Wichtiges Zeichen"

"Das ist ein ganz wichtiges Zeichen", sagte Medienanwältin Maria Windhager. Die Entscheidung zeige, dass Facebook, das sich sonst gerne auf die eigenen Gemeinschaftsstandards berufe, nicht auf die österreichische Rechtslage pfeifen könne.

Geklagt hatten die Grünen die Facebook Ireland Limited mit Sitz in Dublin, der Streitwert betug 69.500 Euro. Es ging um die Facebook-Userin "Michaela Jaskova" (ein Fake-Profil), die Klubchefin Eva Glawischnig - unterlegt mit einem Foto - als "miese Volksverräterin", "korrupten Trampel" und Mitglied einer "Faschistenpartei" beschimpft hatte. Facebook muss diese Veröffentlichung laut Entscheidung vom 7. Dezember nun unterlassen.

Brosz bezeichnete es als "spannend", dass sich Facebook in der Causa nicht gegen die Anwendung österreichischen Rechts gewandt hatte. Bisher habe sich das Unternehmen immer auf kalifornisches Recht berufen. Dies könnte Tausende Fälle nach sich ziehen, in denen gegen verweigerte Löschungen vorgegangen werden könnte. Laut Windhager sei man daher bei den Grünen "ganz aus dem Häuschen".

(Peter Temel)

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