Postprivatisierung: Justiz stellt Ermittlungen gegen Grasser ein

Wieder gesund: Grasser

Während sich das BUWOG-Strafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die weiteren Angeklagten noch verzögern könnte - die Verteidigung hegt Vorbehalte gegen die Richterin - hat die Justiz die Ermittlungen gegen Grasser in einer anderen Sache eingestellt.

Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ( WKStA) am Freitag erklärte, wurde das Ermittlungsverfahren in der Causa Post gegen Grasser und die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger eingestellt. Die Genannten und weitere Personen standen im Zusammenhang mit der Post-Teilprivatisierung im Jahr 2006 unter dem Verdacht der Untreue und Bestechung.
Das Ermittlungsverfahren sei deswegen eingestellt worden, weil kein strafbares Verhalten erweislich war, teilte die Sprecherin der WKStA mit.
Grasser war 2006 als Finanzminister Eigentümervertreter der staatlichen ÖIAG, die ihrerseits im Besitz von 100 Prozent der Österreichischen Post AG war. Grasser soll sich damals im Rahmen des Börsenganges der Post - unter Einbindung von Meischberger und Hochegger - in der ÖIAG für die Raiffeisen Centrobank (RCB) als sogenannter Joint Bookrunner und Joint Lead Manager eingesetzt haben und dafür von der RCB Bestechungszahlungen in Höhe von 30 Prozent des Transaktionshonorars gefordert haben bzw. versprechen lassen, so der Vorwurf laut WKStA. Diesen Vorwurf der parteilichen Einflussnahme habe man geprüft und kein strafbares Verhalten feststellen können.

Steuerstrafverfahren ist noch offen

Abgesehen von der BUWOG laufen gegen Grasser nun noch Ermittlungen im Zusammenhang mit Novomatic. Weiters noch anhängig sind finanzstrafrechtliche Vorwürfe gegen Grasser. Von der Novomatic floss ebenfalls Geld an Hochegger und Meischberger. Der Verdacht besteht, dass der Glücksspielkonzern damit Einfluss auf eine Novelle des Glücksspielgesetzes 2006 nehmen wollte. Der Glücksspielkonzern soll von 2005 bis 2009 rund 2 Mio. Euro an Firmen der beiden Lobbyisten gezahlt haben. Auch hier laufen die Ermittlungen noch. Sollte eine Anklage erhoben werden, droht ein Strafprozess.

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