Postenvergabe am BVwG: FPÖ spricht von "Hetzjagd" auf Keyl

Postenvergabe am BVwG: FPÖ spricht von "Hetzjagd" auf Keyl
Hafenecker rückt zur Verteidigung des designierten Richters aus. Dieser meldete sich selbst zu Wort: Kein Kontakt zu Küssel.

Die FPÖ sieht eine "haltlose Hetzjagd" auf den designierten Bundesverwaltungsrichter Hubert Keyl. Wie Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung kundtat, habe der Personalsenat Keyl als bestgeeigneten Kandidaten empfohlen. Eine Diskriminierung aufgrund seiner persönlichen Gesinnung sei unzulässig und habe auch nichts mit seiner Arbeit beziehungsweise Bestellung zu tun.

Hafenecker hofft, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen über dieser "Hetzjagd" stehe. Erst mit Zustimmung des Staatsoberhaupts kann der von der Regierung nominierte Keyl, der unter anderem wegen angeblicher Nähe zu Neonazis in die Kritik geraten war, sein Amt antreten.

Keyl wehrt sich erstmals

Nachdem am Samstag neue Vorwürfe gegen Keyl aufgetaucht waren, setzte sich dieser nun zur Wehr. Er verurteilte den Nationalsozialismus und betonte, nichts mit Neonazi Gottfried Küssel zu tun zu haben. Justizminister Josef Moser (ÖVP) wiederum verwies auf eine entsprechende Empfehlung des Personalsenats für Keyl und wird dem Bundespräsidenten das letzte Wort zu.

Keyl war am Mittwoch vom Ministerrat neben anderen für einen Richterposten am Bundesverwaltungsgericht nominiert worden. Dass diese Personalie heikel ist, war offenbar auch dem Justizressort klar. Denn dort kannte man durchaus Medienberichte, wonach Keyl vor einigen Jahren in eine Schlägerei in einem Rotlichtlokal verwickelt war, in deren Folge seine Frau unterstützt von Küssel bei der eskalierten Burschenschafter-Feier erschienen sein soll.

Moser: Zwei Mal nachgefragt

Moser ließ am Samstagabend sein Ressort klar stellen, dass man aufgrund der entsprechenden Berichte gleich zwei Mal beim zuständigen Personalsenat nachgefragt habe, ob die Vorwürfe beim Hearing auch entsprechend behandelt wurden. Offenbar wurden sie dies und Keyl habe dort glaubwürdig anführen können, dass er sich nichts vorzuwerfen habe und die Medienberichte unrichtig dargestellt gewesen seien.

Daraufhin nominierte der Senat unter dem SP-nahen Präsidenten Harald Perl Keyl, der schon bisher als Jurist am Gerichtshof arbeitet, und das Justizressort legte den Vorschlag dem Ministerrat vor. Keyl selbst ging ebenfalls Samstagabend auch in die Offensive und ließ über seine Anwaltskanzlei verlautbaren, niemals irgendeine gemeinsame politische Vergangenheit mit Küssel gehabt zu haben und mit diesem auch in keinerlei Kontakt zu stehen. Küssel sitzt übrigens aktuell eine Haftstrafe wegen Wiederbetätigung ab.

Freilich gibt es seit Samstag schon neue Vorwürfe gegen Keyl, nämlich aufgrund eines älteren Leserbriefs an die weit rechts stehende Publikation "Zur Zeit". In diesem schrieb er laut Standard gegen die Seligsprechung von Franz Jägerstätter, der den Wehrdienst unter den Nazis verweigert hatte und dafür hingerichtet wurde, an. Wer den Dienst in der Wehrmacht verweigert habe, sei "ein Verräter, und Verräter soll man verurteilen und nicht seligsprechen", wird Keyl, einst enger Mitarbeiter des früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) zitiert.

Opposition appelliert an Van der Bellen

Die Opposition appellierte daraufhin an Van der Bellen, Keyls Ernennung zu verhindern. Man könne nicht zulassen, dass jemand, der NS-Deserteure als "Verräter" betrachte und gegen von Nazis ermordete Priester wettere, in österreichischen Gerichtssälen Recht spreche und Entscheidungen im Namen der Republik fälle, meinte Liste Pilz-Mandatarin Alma Zadic. Auch SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda erwartet, "dass Van der Bellen seine Unterschrift bei Rechtsradikalen konsequent verweigert".

Wie der Bundespräsident entscheidet, steht noch nicht fest. Die Prüfung der Personalie läuft noch. Moser verweist jedenfalls jetzt schon darauf, dass die "finale Entscheidung" beim Staatsoberhaupt liege. Er selbst habe die Entscheidung des Personalsenats an den Ministerrat weitergeleitet, da ansonsten die Gefahr der Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes bestanden hätte, wonach eine Diskriminierung oder Benachteiligung aufgrund der persönlichen Gesinnung verboten sei.

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