Po-Grapschen und Cybermobbing sind nun strafbar

Justizminister Brandstetter: 200 Paragrafen wurden im Strafrecht verändert.
Was sich im Sexualstrafrecht, bei Autounfällen und Verhetzungen ändert.

Es ist ein Paradigmenwechsel, eine "grundsätzliche Neu-Orientierung des Strafrechts", wie Justizminister Wolfgang Brandstetter jüngst frohlockte: Am Dienstag wurde im Nationalrat das "Strafrechtsänderungsgesetz" beschlossen, und mit ihm wird ein einfacher Grundsatz in die Rechtsordnung Einzug halten: Wenn bei Verbrechen das Leben oder die Integrität von Menschen geschädigt wird, dann muss die Gesellschaft dies zumindest gleich scharf bestrafen wie Verbrechen gegen Eigentum oder Vermögen.

Bislang, so die einhellige Meinung der Experten, wurden Vermögensdelikte verhältnismäßig schärfer bestraft. Für das Strafrechtsänderungsgesetz, das per 1. Jänner 2016 gilt, wurden mehr als 200 Tatbestände im Strafgesetzbuch verändert. Die wichtigsten Neuerungen sind folgende:

Die Strafdrohung bei Körperverletzungen wird verdoppelt. Bei einer vorsätzlichen, schweren Körperverletzung ist künftig eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren vorgesehen.

  • Neue Fahrlässigkeit

Unter dem neuen Titel "grobe Fahrlässigkeit" werden beispielsweise Tötungsdelikte anders behandelt. Wer im Zuge eines Autounfalls mehrere Menschen grob fahrlässig tötet, kann künftig zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden. Bislang standen auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen drei Jahre Haft.

  • Zwangsheirat

Die Zwangsheirat, die bislang als "schwere Nötigung" galt, wird als Tatbestand neu eingerichtet und mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft.

Klare Verschärfungen im Sinne des Opfer-Schutzes gibt es im Sexualstrafrecht. Künftig ist es nicht mehr nötig, dass sich Betroffene bei sexuellen Übergriffen wehren. "Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung" werden künftig auch dann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, wenn sich Opfer aus Angst vor dem Täter nicht wehren. Die "sexuelle Belästigung" wurde insofern überarbeitet, als nunmehr bis zu sechs Monate Haft drohen, wenn "der Geschlechtssphäre zuordenbare Körperstellen" "entwürdigend" berührt werden – Po-Grapschen ist damit strafbar.

  • Cyber-Mobbing

Wer im Internet die Privatsphäre anderer derart stark verletzt, dass diese in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind, kann künftig wegen "Cyber-Mobbing" verfolgt werden. Strafdrohung: ein Jahr Haft.

  • Neue Verhetzung

Die "Verhetzung" wird neu definiert und härter bestraft. Nicht das "Auffordern zu Gewalt", sondern bereits das "Aufstacheln zum Hass" wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft.

  • Therapie statt Strafe

Dieser Grundsatz wird im Suchtmittelgesetz insofern stärker verankert, als der Besitz von Kleinstmengen an Drogen (Eigengebrauch) nicht automatisch zur Strafanzeige führt, sofern der Täter mit den Gesundheitsbehörden zusammenarbeitet.

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